ARTENSCHUTZRECHTLICHE HINWEISE
Fäll- und Rodungsarbeiten sowie grundlegende Gehölzrückschnitte sind auf den Zeitraum vom 01. Oktober bis einschl. 28./29. Februar beschränkt.
Fäll- und Rodungsarbeiten sowie grundlegende Gehölzrückschnitte sind auf den Zeitraum vom 01. Oktober bis einschl. 28./29. Februar beschränkt.