Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Textliche Festsetzungen

2.1

Für die abweichende Bauweise sind folgende Mindestgebäudelängen einzuhalten:

WA 1: 35 m + 60 m für ein Eckgebäude

WA 2: 60 m

WA 4: 40 m

WA 7: 35 m

Bei der abweichenden Bauweise sind für durchgehende Baukörper einseitige Grenzbebauungen zulässig. Ansonsten gelten die Abstandsregelungen der LBO. Maximale Gebäudelängen werden nicht definiert.

2.2

Die Errichtung von Nebengebäuden und Garagen ist innerhalb eines 3,0 m tiefen Streifens hinter der Grundstücksgrenze zur Straße nicht zulässig gem. § 12 (6) und § 14 BauNVO. Dies gilt nicht für offene Stellplätze. Überdachte Stellplätze (offene Carports) dürfen bis zu einem Abstand von 1,0 m an die Straßenbegrenzungslinien herangeführt werden.

3. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) 6 BauGB)