Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Textliche Festsetzungen

4.1

An den in der Planzeichnung festgesetzten Standorten in den Straßenverkehrsflächen sind standortgerechte Laubbäume als Straßenbäume mindestens in der Qualität Hochstamm, Stammumfang 18-20 cm zu pflanzen, in ihrem arttypischen Habitus dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichartig zu ersetzen. Von den festgesetzten Standorten kann mit Rücksicht auf die Lage von Grundstückszufahrten und Leitungsanschlüssen abgewichen werden. Die festgesetzte Anzahl von Bäumen ist jedoch einzuhalten. Die Größe der Baumscheiben in befestigten Flächen muss mindestens 8 m2 betragen, das Volumen des durchwurzelbaren Raumes muss mindestens 12 m2 betragen. Die Wurzelräume sind von Ver- und Entsorgungseinrichtungen frei zu halten. Die Baumscheiben sind mit einer Vegetationsdecke zu versehen.

4.2

Bei der Errichtung von Stellplatzanlagen ist je angefangene sechs Stellplätze mindestens ein standortgerechter Laubbaum in der Qualität Hochstamm, Stammumfang 18-20 cm zu pflanzen.

4.3

Bei der Errichtung von Stellplatzanlagen sind diese mit Hecken aus Laubgehölzen einzufassen. Die Hecken sollen eine Mindesthöhe von 1,20 m aufweisen, soweit diese nicht entlang der öffentlichen Verkehrsfläche gepflanzt werden.