4.4
Je Baugrundstück mit einer Mindestgröße von 500 m2 ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum in der Qualität Hochstamm, Stammumfang 16 - 18 cm oder ein Obstbaum (Hochstamm) zu pflanzen.
Je Baugrundstück mit einer Mindestgröße von 500 m2 ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum in der Qualität Hochstamm, Stammumfang 16 - 18 cm oder ein Obstbaum (Hochstamm) zu pflanzen.
In der öffentlichen Grünfläche A ist pro angefangene 500 m2 Fläche ein standort- gerechter Laubbaum in der Qualität Hochstamm, Stammumfang 18-20 cm zu pflanzen.
Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in der öffentlichen Grünfläche A sind durchgehend mindestens 50 % standortheimische Gehölze zu pflanzen Diese sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichartig zu ersetzen.