Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Textliche Festsetzungen

4.7

Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind durchgehend mindestens 50 % standortheimische Gehölze zu pflanzen Diese sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichartig zu ersetzen.

4.8

Die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Bäume sind in ihrem arttypischen Habitus dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichartig zu ersetzen. Der Wurzelbereich dieser Bäume (definiert als der in der Planzeichnung festgesetzte Kronenbereich zuzüglich eines 1,5 m breiten Schutzstreifens) ist von Abgrabungen, Geländeaufschüttungen, Versiegelungen sowie Leitungen frei zu halten.

4.9

Stellplätze und Erschließungsflächen auf privaten Grundstücken sind mit wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Eine Befestigung, die die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindert ist nicht zulässig.