Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
Begründung
1.1. Rechtsgrundlagen
Der Planungsausschuss der Gemeinde Trittau hat in der Sitzung am 03.09.2015 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 35 B für das Gebiet: "zwischen Großenseer Straße und dem Ziegelbergweg sowie zwischen der Bürgerstraße und der Straße Alter Markt“ aufzustellen.
Dem Bebauungsplan liegen zugrunde:
- das Baugesetzbuch (BauGB),
- die Baunutzungsverordnung (BauNVO),
- die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) und
- die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen.
Als Kartengrundlage dient die Katasterunterlage (M 1:1000) des Vermessungsbüros Sprick, Ahrensburg.
1.2. Projektbeteiligte Planer und Fachbüros
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wurde das Büro Architektur + Stadtplanung, Hamburg, beauftragt. Folgende Fachbeiträge wurden zugrunde gelegt:
- Umweltbericht, Landschaftsarchitekten Brien - Wessels - Werning GmbH, Lübeck
- Schalltechnische Untersuchung, Beurteilung der Staubimmissionen sowie Beurteilung der Geruchsimmissionen zum Bebauungsplan Nr. 35 B der Gemeinde Trittau, Lairm Consult GmbH, Bargteheide
- Artenschutzbericht und Grünordnerischer Fachbeitrag, Landschaftsarchitekten Brien - Wessels - Werning GmbH, Lübeck
- Orientierende Altlastenuntersuchungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 35 B, Sakosta UCH Ingenieur- und Sachverständigenleistungen - Bau, Immobilien und Umwelt -, Hamburg
- Verkehrsuntersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 35 B, SBI Beratende Ingenieure für Bau - Verkehr – Vermessung, Hamburg