Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Grundlagen

1.1. Rechtsgrundlagen

Der Planungsausschuss der Gemeinde Trittau hat in der Sitzung am 03.09.2015 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 35 B für das Gebiet: "zwischen Großenseer Straße und dem Ziegelbergweg sowie zwischen der Bürgerstraße und der Straße Alter Markt“ aufzustellen.

Dem Bebauungsplan liegen zugrunde:

  • das Baugesetzbuch (BauGB),
  • die Baunutzungsverordnung (BauNVO),
  • die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) und
  • die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)

in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassungen.

Als Kartengrundlage dient die Katasterunterlage (M 1:1000) des Vermessungsbüros Sprick, Ahrensburg.

1.2. Projektbeteiligte Planer und Fachbüros

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wurde das Büro Architektur + Stadtplanung, Hamburg, beauftragt. Folgende Fachbeiträge wurden zugrunde gelegt:

  • Umweltbericht, Landschaftsarchitekten Brien - Wessels - Werning GmbH, Lübeck
  • Schalltechnische Untersuchung, Beurteilung der Staubimmissionen sowie Beurteilung der Geruchsimmissionen zum Bebauungsplan Nr. 35 B der Gemeinde Trittau, Lairm Consult GmbH, Bargteheide
  • Artenschutzbericht und Grünordnerischer Fachbeitrag, Landschaftsarchitekten Brien - Wessels - Werning GmbH, Lübeck
  • Orientierende Altlastenuntersuchungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 35 B, Sakosta UCH Ingenieur- und Sachverständigenleistungen - Bau, Immobilien und Umwelt -, Hamburg
  • Verkehrsuntersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 35 B, SBI Beratende Ingenieure für Bau - Verkehr – Vermessung, Hamburg