3.6.3. Eingriff und Ausgleich
Da der Gemeinde Trittau im Gemeindegebiet keine geeigneten Ausgleichsflächen und Standorte für Knickneuanlagen zur Verfügung stehen, werden die Ausgleichsmaßnahmen andernorts umgesetzt.
Für den flächenhaften Ausgleichsbedarf (17.961 m2) für den Teilbereich A wird auf zwei Flächen der Landwirtschaftskammer SH zurückgegriffen.
Es handelt sich zum einen um das in der Gemeinde Bad Oldesloe zwischen der Trave und der Straße „Altfresenburg“ gelegene Ökokonto Altfresenburg (12.961 Ökopunkte). Die Anerkennung der uNB Stormarn liegt seit dem 17.12.2012 vor. Auf den Flurstücken 31/22 (tlw.), 36/1 (tlw.), 32/1 und 34/7 wurde auf der Grundlage des 2012 erstellten Entwicklungskonzeptes Ackerflächen und Intensivgrünland mit dem Entwicklungsziel mesophiles Grünland extensiviert und Maßnahmen für den Amphibienschutz durchgeführt. Die erforderlichen Ökopunkte für die Teilbereiche A sind hier noch vorhanden, so dass der zu erbringende Ausgleich über den Erwerb der Ökopunkte durch die Gemeinde gesichert ist.
Da dieses Ökokonto aufgrund der dort gegebenen Bedingungen keine Eignung für den artenschutzrechtlich zu erbringenden Ausgleich für das Rebhuhn aufweist, wird dafür ein anderes Ökokonto der Landwirtschaftskammer SH in Anspruch genommen: das Ökokonto „Gruner – Poggensee“ in der Gemarkung Poggensee, Flur 3, Flurstück 109. Die ehemalige z. T. als Ackerfläche, z. T. als Intensivgrünland genutzte Fläche wurde zu extensivem Grünland entwickelt, mit Anpflanzung von Feldgehölzen zur Strukturanreicherung der Fläche. Zusätzlich wurden einige Knicks neu angelegt und eine vorhandene Ruderalflur mit lockerem Gehölzbestand wurde erhalten. Aus diesem insgesamt knapp 15.000 Ökopunkte beinhaltenden Ökokonto werden für den Teilbereich A des Bebauungsplans Nr. 35 B der Gemeinde Trittau 5.000 Ökopunkte ausgebucht.
Für den Knickausgleich im Teilbereich A sind 903 m Knicks neu anzulegen. Davon werden 842 m im Kreisgebiet auf Flächen des Buchenhofes in Delingsdorf umgesetzt. Eine große Pferdekoppel soll untergliedert und abschnittsweise mit Knicks begrenzt werden.
Die verbleibende Differenz von 61 m Knickneuanlage kann nicht im Kreis Stormarn erbracht werden. Die Landwirtschaftskammer SH plant, in Böbs in der Gemeinde Ahrensbök im Kreis Ostholstein zeitnah eine Knickneuanlage im Umfang von 1.100 m vorzunehmen. Für den im Zuge des Bebauungsplans 35 B zu erbringenden Knickausgleich wurden bei der Landwirtschaftskammer 61 m aus dieser Knickneuanlage reserviert. Somit kann ein Ausgleich im gleichen Naturraum gewährleistet werden.
Detaillierte Angaben hierzu sind im Grünordnerischen Fachbeitrag (Anlage 2) sowie im Umweltbericht (vgl. Kapitel 4) enthalten.