Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.11.2. Altlasten

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 B wurde eine orientierende Altlastenuntersuchung auf der Betriebsfläche des ehemaligen Autohauses Russmeyer und nördlich des (Oberen) Ziegelbergweges8 (Teilbereich B) durchgeführt.

Die Erkundung der Fläche im Bereich nördlich des Oberen Ziegelbergweges, die innerhalb des Teilbereichs B liegt, zeigte einen geringmächtigen Auffüllungskörper. Bei diesem Auffüllungskörper handelt es sich größtenteils um umgelagerten Geschiebelehm. Die anthropogene Beeinflussung des Untergrundes (geringfügige Bauschuttanteile in sandigen Auffüllungsbereichen) ist hier als nicht relevant anzusehen.

Beeinträchtigungen für gesundes Arbeiten und Wohnen sind in den untersuchten Geltungsbereichen nicht zu erwarten.

Sollte bei Erdarbeiten auffälliges Bodenmaterial angetroffen werden, so ist dies gemäß den aktuell geltenden technischen Richtlinien (zurzeit LAGA M20) zu untersuchen und ordnungsgemäß zu entsorgen oder zu verwerten. Der Kreis Stormarn, Fachdienst Abfall, Boden und Grundwasserschutz ist in diesem Fall umgehend zu benachrichtigen.

3.12. Flächenangaben

Gesamtplangebiet Teil A und B / Fläche in ha

Allgemeines Wohngebiet: 9,2

Private Grünflächen: 1,1

Öffentliche Grünflächen inkl. Wasserflächen: 3,3

Flächen für die Landwirtschaft: 0,5

Verkehrsflächen: 1,0

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: 0,7

Flächen für die Ver- und Entsorgung: 0,2

Gemeinbedarfsflächen: 0,5

Geltungsbereich gesamt (Teil A und B): 16,5

Teilbereich A / Fläche in ha

Allgemeines Wohngebiet: 5,4

Private Grünflächen: 0,9

Öffentliche Grünflächen inkl. Wasserflächen: 1,1

Flächen für die Landwirtschaft: 0,5

Verkehrsflächen: 0,6

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: 0,4

Flächen für die Ver- und Entsorgung: 0,2

Gemeinbedarfsflächen: 0,0

Geltungsbereich gesamt (Teil A): 9,1

3.13. Kosten

Es entstehen der Gemeinde Trittau keine Erschließungskosten sowie Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff. Die anfallenden Planungs- und Erschließungskosten werden von den Eigentümern übernommen.