2.2.2.3 Auswirkungen auf Wasser
Auswirkungen | Die Planung ermöglicht auf ca. 2,6 ha Neuversiegelungen. Für den Grundwasserhaushalt bedeuten die zusätzlichen Versiegelungen eine erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser aus der Fläche und damit eine Verringerung der Grundwassereinspeisung. Zudem wird eine erhöhte Ableitung von Niederschlagswasser in die Vorflut erwirkt. Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser wurde für den Bebauungsplan Nr. 108 ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erstellt und mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg abgestimmt. Im Bestandsbereich der Betriebsstätte sind keine wesentlichen Änderungen der Niederschlagswasserbewirtschaftung vorgesehen. Für die südlichen Erweiterungsflächen wird ein System aus umlaufenden Dränageleitungen und Versickerungsmulden sowie einer Grünfläche mit Funktion als Versickerungsfläche vorgesehen. Das auf den Verkehrsflächen der Erweiterungsflächen anfallende Regenwasser wird oberflächlich abgeführt und dem Muldensystem zugeführt. Die Dachflächen der Erweiterung werden ebenfalls größtenteils an das Muldensystem angeschlossen oder über das Kanalnetz abgeleitet. Durch das Versickern über die belebte Bodenzone wird das Niederschlagswasser gereinigt und dann dem Grundwasser zugeführt oder, in Bereichen mit anstehenden bindigen Böden, über Drainageleitungen einem neuen Kanalnetz zugeführt. Zusätzlich wird nichtbelastetes Wasser einem im Süden geplanten Feuchtbiotop zugleitet. Das nicht verdunstete und versickerte Regenwasser (aus Dachflächen, Drainageleitungen und Notüberläufen) wird im neuen Kanalnetz gesammelt und über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt in einen Vorfluter geleitet. Die Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts durch zusätzlichen Oberflächenabfluss von ca. 2,6 ha Neuversiegelungen werden vor dem Hintergrund des im UVPG angelegten Rahmens für städtebauliche Entwicklungen nicht als erheblich gewertet. Ebenso sind die zusätzlich erwirkten Einleitungen aus wenigen Hektar Versiegelungsflächen nicht erheblich. Das Muldensystem (Förderung von Versickerung und Verdunstung) dient zudem einer Minimierung der Beeinträchtigungen. Für das geplante Vorhaben wurde ein Fachbeitrag zur Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz nach dem Regelwerk A-RW 1 erstellt (BN Umwelt 2023). Diese Bewertungen sind auf spezielle Anforderungen ausgerichtet und umfassen lediglich einen Teilaspekt wasserrechtlicher Fragen. Es werden Abweichungen des zukünftigen Wasserhaushalts hinsichtlich "Ableitung", "Versickerung" und "Verdunstung" gegenüber dem anzunehmenden potenziell naturnahen Referenzzustand bilanziert. Bezüglich des Kriteriums "Ableitung" wird für den Bebauungsplan eine extreme Schädigung und bezüglich der Kriterien "Versickerung" und "Verdunstung" eine deutliche Schädigung ermittelt. Im Berechnungsprotokoll erfolgt folgende Bewertung: "Die Berechnungen gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein (A-RW 1) für das Bebauungsgebiet Haferteich 230915 ergeben einen extrem geschädigten Wasserhaushalt. Dieses gilt es zu vermeiden". Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Versickerung und Verdunstungswerte beschrieben. Hierzu gehört z.B. das offene Entwässerungssystem, welches für den Betriebshof geplant ist. Auch die Verwendung in offenen Wasserflächen, als Zier- oder Biotopelemente, kann das Regenwasser zur Verdunstung zu bringen. Als weitere Maßnahmen werden der Bau von Grünflächen und ausreichend Pflanzungen sowie Baum- und Heckenpflanzen benannt. Der Lage des Plangebiets in einem Trinkwassergewinnungsgebiet wird durch die bereits laufenden Abstimmung des geplanten Vorhabens mit der unteren Wasserbehörde Rechnung getragen. |
Erhebliche Auswirkungen | Nachteilig: Der Wasserhaushalt wird voraussichtlich gemäß der Wasserhaushaltsbilanz nach dem Regelwerk A-RW 1 extrem geschädigt. Hierzu ist anzumerken, dass die Bewertungen sich auf einen potenziell naturnahen Referenzzustand beziehen und die vorhandenen Versiegelungen nicht als Vorbelastung berücksichtigen. |