Bebauungsplan Nr. 77 - "Suput-Fläche"
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch ein Tag –durchführende Organisation
Stadt SchwentinentalPlanungsanlass
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich an der Dorfstraße (Klausdorf) und grenzt unmittelbar an das Grundstück der Astrid-Lindgren-Schule an.
Ansprechperson
Stadt Schwentinental
Frau Finkeldey: 04307/811-220
Herr Schröter: 04307/811-257
Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt
Theodor-Storm-Platz 1
24223 Schwentinental
Datenschutzbeauftragter:
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