Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby für das Gebiet zwischen der Straße 'Hof Louisenlund' und dem Golfplatz

Begründung

1.2 Bestand

Das Plangebiet wird als Grünland intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im südwestlichen Plangebiet befindet sich eine Trafostation. Nach Norden, Osten und Süden begrenzen landschaftstypische Knicks das Grünland. Im südlichen Knick sind insgesamt drei Knicklücken vorhanden, die die Zufahrt auf die Fläche ermöglichen.

Das südliche Plangebiet umfasst einen Teil der Straße ‚Hof Louisenlund‘. Südlich der Straße befindet sich ein weiterer Knick.

Das Gelände ist leicht bewegt und weist Höhen zwischen 40 m üNHN und 43 m üNHN auf.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Güby hat am 22.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen