Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Winnemark für das Gebiet südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße "Rebelswisch"

Begründung

BEGRÜNDUNG

zum Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Winnemark, Kreis Rendsburg-Eckernförde

für das Gebiet südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße 'Rebelswisch'

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 liegt im Süden des Ortsteiles Winnemark und umfasst das Flurstück 119/2 sowie Teile der Flurstücke 232/11 und 233/14 der Flur 3 Gemarkung Winnemark, zwischen der Dorfstraße und der Straße 'Rebelswisch'.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Bebauung an der Dorfstraße,
  • im Osten durch die Bebauung an der Straße 'Rebelswisch' und landwirtschaftliche Flächen,
  • im Westen durch die Dorfstraße (Kreisstraße K 77),
  • im Süden durch landwirtschaftliche Flächen.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 14.870 m².

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.