Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Gas und Strom versorgt. Für evtl. erforderliche Versorgungsstationen wird in der Planzeichnung eine Fläche angrenzend an die öffentlichen Parkplätze festgesetzt.
Die Wasserversorgung wird über den Wasserbeschaffungsverband Nordschwansen sichergestellt.
Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation.
Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser hat die Gemeinde ein umfassendes Entwässerungskonzept gem. der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein vom Ing.-Büro Urban aus Büdelsdorf erstellen lassen.
Im B-Plangebiet Nr. 8 wird grundsätzlich versucht, umsichtig und umweltfreundlich mit dem Wasserhaushalt umzugehen und die Wasserhaushaltsbilanz so günstig wie möglich zu gestalten. Zu den hierfür getroffenen Maßnahmen zählen:
- Gründächer werden gemäß B-Plan erlaubt.
- Der Versiegelungsgrad innerhalb des B - Planes wird niedrig gehalten (wird deutlich durch die Grundflächenzahlen von 0,25 bzw. 0,30).
Das anfallende Oberflächenwasser aus dem B-Plangebiet Nr.8 wird in den Graben IV des Wasser- und Bodenverbandes Winnemark - Kopperby eingeleitet. Durch das Ing.-Büro Urban wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die der Gemeinde Winnemark sowie dem Wasser- und Bodenverband Winnemark-Kopperby im Mai 2021 vorgelegt wurde. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet eine hydraulische Betrachtung des Grabens IV unter Berücksichtigung sämtlicher angeschlossener Flächen auf der gesamten Länge sowie der zusätzlichen Einleitung durch das B-Plangebiet Nr.8. Es wurden verschiedene Modellregen mit den Wiederkehrzeiten T = 1, 3, 20, 50 und 100 Jahren simuliert.
Der verrohrte Vorfluter Graben IV verläuft durch die Ortschaft, quert dabei diverse Grundstücke und mündet letztendlich in die Schlei ein. Die Angaben zum Graben IV wurden dem amtlichen, Wasserwirtschaftlichen Gewässerverzeichnis (AWGW) des Wasser- und Bodenverbandes Winnemark - Kopperby entnommen. Demnach weist der Graben IV eine Länge von etwa 1.248 m auf. Die favorisierte Variante der Machbarkeitsstudie sieht die Vergrößerung einzelner Haltungen des Wasser- und Bodenverbandes vor. So wird unter anderem die Haltung erneuert und vergrößert, die zukünftig östlich des B-Plangebietes Nr.8 dem Verlauf des Wanderweges folgend verläuft.
Aufgrund der bestehenden, hydraulischen Auslastung des Grabens IV darf nur ein gedrosselter Abfluss von 10 l/s aus dem B-Plangebiet eingeleitet werden. Die erforderliche Rückhaltung im B-Plangebiet erfolgt über unterirdische Stauräume. Diese sind so dimensioniert, dass rechnerisch ein Modellregen mit einer Wiederkehrzeit von T = 100 Jahren zurückgehalten werden kann.
Über eine entsprechende Drosseleinrichtung wird gewährleistet, dass nur der genehmigte Drosselabfluss in die weitere Vorflut, den Graben IV des Wasser- und Bodenverbandes Winnemark-Kopperby eingeleitet wird.
Die erstelle Machbarkeitsstudie hat zum Ergebnis, dass die zusätzlichen Wassermengen vom Graben IV aufgenommen und abgeführt werden können. Die Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz zeigt, dass die Kriterien bzgl. des Abflusses nicht erfüllt sind. Es ist jedoch nicht mit Erosionen im Bereich des Grabens IV zu rechnen, da der Vorfluter auf der gesamten Länge bis zur Einleitung in die Schlei verrohrt ist. Hierzu hat bereits eine Abstimmung seitens des Ing.-Büro Urban mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg - Eckernförde in der 18.KW 2021 stattgefunden.
Der Anschluss des Plangebietes an das Telekommunikationsnetz wird durch den 'Breitbandzweckverband Schlei-Ostsee' gewährleistet.
Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen. Im Zuge der Bauleitplanung wird zudem auf folgende grundsätzliche Bestimmungen verwiesen:
- Gemäß § 3 Abs.4 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlassungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UW) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden können.
- Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Sackgassen ohne ausreichende Wendemöglichkeit.
- Die DGUV-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsammlung grundsätzlich zu vermeiden ist.
- Verwiesen wird ebenfalls auf die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmessungen Straßen und Wendeanlagen haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen.
- Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der beigefügten Broschüre „DGUV Information 214-033 Mai 2012 (aktualisierte Fassung April 2016) zu beachten.
Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Winnemark durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.