12.1. Bodenordnung
Bodenordnende Maßnahmen sind zum Erreichen der Planungsziele nicht erforderlich. Die Parzellierung der Grundstücke wurde bereits durchgeführt.
Bodenordnende Maßnahmen sind zum Erreichen der Planungsziele nicht erforderlich. Die Parzellierung der Grundstücke wurde bereits durchgeführt.
Der Stadt Reinbek entstehen im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt aus entsprechenden Haushaltsmitteln der Stadt.
Fläche | in m² |
Allgemeines Wohngebiet (WA) | 250.276 |
Straßenverkehrsfläche | 33.759 |
Öffentliche Grünfläche | 2.169 |
Größe des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans | Ca. 286.204 |
Die Planung wurde von der Cappel + Kranzhoff Stadtentwicklung und Planung GmbH im Auftrag und im Einvernehmen mit der Stadt Reinbek ausgearbeitet.
Anlagen