Die Gemeinde Barsbüttel ist nach der 'Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne' vom 05. September 2019 als Stadtrandkern
II. Ordnung festgelegt. Die Gemeinde liegt hierbei im Ordnungsraum, der um die Freie und Hansestadt Hamburg als Oberzentrum ausgewiesen ist.
Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) ist unter Ziffer 2.2 als raumordnerisches Ziel festgelegt, dass "die zentralen Orte und Stadtrandkerne Schwerpunkte für Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen sowie für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung […] und als solche zu sichern und zu stärken" sind. Dies trifft für die Gemeinde Barsbüttel allerdings nur für den Hauptort 'Barsbüttel' und nicht für die Ortsteile Willinghusen, Stellau und Stemwarde zu.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Willinghusen. Für Willinghusen (gleichermaßen für Stemwarde und Stellau) ist die Vorgabe, wonach bis zur Aufstellung neuer Regionalpläne im Zeitraum von 2010 bis 2025, bezogen auf den Wohnungsbestand am 31. Dezember 2009, neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15 % hinzu kommen dürfen, maßgeblich.
Am 27.11.2018 wurde der Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungs-planes beschlossen. Als Sofortmaßnahme, um der hohen Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen, wurde mit Offenlegung des Planentwurfes der wohnbauliche Entwicklungsrahmen aktualisiert. In Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, wie der Ortsteil Willinghusen, können bezogen auf ihren höheren Wohnungsbestand am 31. Dezember 2017 wieder 15 % neue Wohnungen gebaut werden. Das Kontingent des Wohnbauentwicklungs-rahmens wird damit wieder auf Null gesetzt.
Innenbereichspotenzialanalyse
In § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB wird geregelt, dass die "städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen" soll. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde für alle Ortsteile die Potenzialflächen für die Innenentwicklung ermitteln lassen. Die WRS Architekten & Stadtplaner GmbH gelangen in ihrer Ausarbeitung vom 14. April 2015 für den Ortsteil Willinghusen zu dem Ergebnis, dass innerhalb der Kernzone das Potenzial für 4 Wohneinheiten und in der Randzone für 65 Wohneinheiten besteht und im Wege der Nachverdichtung in der Kernzone bis zu 101 Wohneinheiten geschaffen werden können. Weiter heißt es in der Legende des Plans der 'Wohnflächenpotenzialanalyse Ortsteil Willinghusen', dass die Realisierbarkeit dieser Potenziale in der Rand- und Kernzone bei 60 %, bei der Nachverdichtung in der Kernzone bei 10 % liegt.
Wie viele zusätzliche Wohneinheiten (WE) innerhalb der Ortslage Willinghusen aufgrund der landesplanerischen Vorgaben bis 2025 noch errichtet werden dürfen, ergibt sich aus nachfolgender Berechnung. Sie berücksichtigt die Tatsache, dass Willinghusen im Ordnungsraum liegt sowie die kurz- und mittelfristig realisierbaren Innenbereichspotenziale. Die Ermittlung von 2015 wurde im August 2020 auf ihre Aktualität hin überprüft. Danach stehen in der Kernzone mittlerweile keine der damals ermittelten 4 Potenziale mehr zur Verfügung. Gleichzeitig wurde berücksichtigt, dass das Kontingent des Wohnbauentwicklungsrahmens zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf Null gesetzt wurde.
Laut den Erläuterungen des Entwurfes des FFNP der Gemeinde Barsbüttel hatte Willinghusen mit Stand vom 31. Dezember 2009 insgesamt 903 Wohneinheiten und darf laut Landesentwicklungsplan die Wohneinheiten bis zum Jahr 2025 um bis zu 15 % erhöhen. Bis zu dem Zeitpunkt, wo der Wohnbauentwicklungsrahmen wieder auf Null gesetzt wurde, wurden insgesamt 9 WE entwickelt, so dass auf Grundlage von 912 WE insgesamt wieder 15 % neue Wohneinheiten gebaut werden dürfen.
912 WE + 15% = 1.049 WE (+ 137 WE)
137 zusätzliche WE bis 2025
abzgl. mittelfristig umsetzbare Wohnbau-
potenziale der Kernzone
(0 Wohneinheiten, alle bereits umgesetzt) 0 WE
abzgl. mittelfristig umsetzbare Wohnbau-
potenziale der Randzone
(60 % von 60 WE) 36 WE
abzgl. mittelfristig umsetzbare Nach-
verdichtungspotenziale der Kernzone
(10 % von 101 WE) 10 WE
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Verbleibender Entwicklungsspielraum 91 WE bis 2025
Am 28. September 2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 2.15 für das Gebiet östlich der Wohnbebauung 'Stemwarder Landstraße', nördlich Buskehre rechtkräftig. Das Plangebiet wird gegenwärtig entwickelt. Bei Ausschöpfung könnten im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2.15 insgesamt zwischen 17 und 25 neue Wohneinheiten entstehen. Diese sind von den 91 Wohneinheiten abzuziehen.
Verbleibender Entwicklungsspielraum 91 WE bis 2025
abzgl. der Potenziale aus dem BPL 2.15
(17 bis 25 WE, Mittelwert herangezogen) 21 WE
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Verbleibender Entwicklungsspielraum 70 WE bis 2025
Im Ergebnis dürfen in Willinghusen, wenn man den Ortsteil allein für sich selbst betrachtet und nicht übergreifend als Teil des Gemeindegebietes, bis zum Jahr 2025 noch mindestens 70 Wohneinheiten ausgewiesen werden. Für die Bereitstellung von Wohnraum für den örtlichen Bedarf können die geschaffenen Wohngrundstücke des Bebauungsplanes Nr. 2.15 nicht mehr herangezogen werden, da die Grundstücke bereits verkauft sind und damit der örtlichen Nachfrage nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die '1. Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose Kreis Stormarn', Verfasser: Gertz - Gutsche - Rümenapp, Hamburg 2017, geht für die Gemeinde Barsbüttel für den Zeitraum von 2014 bis 2030 von 850 zusätzlichen Einwohnern aus. In diese Prognosen fügen sich die Aussagen des in Aufstellung befindlichen neuen Flächennutzungsplanes der Gemeinde ein, die von einem Bedarf von mindestens 500 zusätzlichen Wohneinheiten allein für den Ortsteil Barsbüttel ausgehen.
Um den bis zum Jahr 2030 ermittelten Bedarf an Wohneinheiten decken zu können, müssen neben den Wohnbaupotenzialen innerhalb des bebauten Raumes neue Wohnangebote auch im Außenbereich geschaffen werden. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, dem dringend benötigten Bedarf an Wohngrundstücken für den örtlichen Bedarf mit der Ausweisung eines Wohngebietes zu begegnen. Gleichzeitig sollen der Neubau der örtlichen Feuerwache sowie eine Kindertagesstätte im Plangebiet realisiert werden.
Standortalternativenprüfung
Angesichts der dafür benötigten Flächengröße ist allerdings im Siedlungsgefüge kein zusammenhängendes, geeignetes Gebiet zu finden. Insgesamt wurden fünf Standortalternativen in Betracht gezogen (siehe Abbildung). Da es explizit um die Schaffung von Wohnraum im Ortsteil Willinghusen geht, wurden Flächen in anderen Ortsteilen nicht mit in die Betrachtung aufgenommen.
Abb. 1: Lage der Standortalternativen
Das Ergebnis hinsichtlich der in Betracht gezogenen Flächen lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Standortalternative A: | Aktuell landwirtschaftliche Nutzfläche sowie Betriebsgelände eines Reiterhofs (kein aktiver landwirtschaftlicher Betrieb mehr), kein direkter Anschluss an das Siedlungsgefüge des Ortsteils, weist von allen Standortalternativen die dichteste Entfernung zur Autobahn A 1 auf (Lärmschutz mittlerweile vorhanden), westlicher Bereich der Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet, als 'Fläche für die Landwirtschaft' im Flächennutzungsplan dargestellt, Fläche befindet sich in Privatbesitz. |
Standortalternative B: | Gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt, direkter Anschluss an das Siedlungsgefüge, zu zwei Seiten von Wohnbebauung bereits eingerahmt, großräumig betrachtet eine sich anbietende Lücke zur Arrondierung der Siedlungsstruktur, als 'Fläche für die Landwirtschaft' im Flächennutzungsplan dargestellt, im gemeindlichen Eigentum. |
Standortalternative C: | Gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt, Lage am äußeren Rand der Siedlungsstruktur, Fläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, als 'Fläche für die Landwirtschaft' im Flächennutzungsplan dargestellt, Erschließung bereits über den südlich anschließenden Bebauungsplan 2.15 planungsrechtlich vorbereitet, landwirtschaftlicher Betrieb angrenzend, Immissionen könnten auf das Plangebiet einwirken, Fläche befindet sich in Privatbesitz. |
Standortalternative D: | Aktuell landwirtschaftliche Nutzfläche, Lage am äußeren Siedlungsrand, weist von allen Standortalternativen die dichteste Entfernung zur Autobahn A 24 auf, Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet, als 'Fläche für die Landwirtschaft' und im Osten als 'Allgemeines Wohngebiet' (WA) im Flächennutzungsplan dargestellt, zudem ist eine ''Erschließungsstraße' dargestellt, im erneuten Entwurf des Flächennutzungsplanes 'Barsbüttel übermorgen' ist die Fläche vollumfänglich als 'Fläche für die Landwirtschaft' dargestellt, die Fläche befindet sich in Privatbesitz. |
Standortalternative E: | Gegenwärtig handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz, großräumig betrachtet handelt es sich um eine Innenbereichsfläche, die von Bebauung eingerahmt ist, als 'Grünfläche' im Flächennutzungsplan dargestellt, im erneuten Entwurf des Flächennutzungsplanes 'Barsbüttel übermorgen' ist die Fläche zusätzlich als 'Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft' dargestellt und unverzichtbar für die Entwässerung des Ortsteils, gleichzeitig dient die Fläche der Freizeit und Naherholung der Bewohner des Ortsteils. |
Im Zuge der vorab durchgeführten Standortalternativenprüfung hat sich die Standortalternative B als am besten geeignet herauskristallisiert. Es handelt sich um eine sich anbietende Fläche zur Arrondierung der Siedlungsstruktur Zudem befindet sie sich im gemeindlichen Eigentum und ist damit auch für eine bauliche Entwicklung verfügbar. Die von der Gemeinde angestellten Überlegungen führten letztendlich dazu, dass für die geplanten Vorhaben die Standortalternative B ausgewählt wurde, auf die sich die vorliegende Planung zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes und der nachfolgende Bebauungsplan Nr. 2.16 erstreckt. Ergänzend wird gegenwärtig für den Ortsteil Willinghusen ein Entwicklungskonzept erstellt.