Planungsdokumente: B-Plan Nr. 7 "Freizeitanlage am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.5 Umweltbericht

Zum Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Dannewerk wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.

Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Durch die Planung wird die Errichtung einer Adventuregolfanlage ermöglicht. Im nördlichen Nahbereich sind Wohngebäude vorhanden. Erhebliche Auswirkungen durch Lärmimmissionen sind durch die geplante Nutzung nicht zu erwarten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die Bäume und der Knick bieten Lebensräume für heimische Brutvögel. Dieser werden im Rahmen der Planung jedoch erhalten. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist daher auszuschließen. Der Knick gilt weiterhin als geschütztes Biotop gem. § 21 LNatSchG und ist entsprechend zu berücksichtigen.

Schutzgut Fläche: Die Planung beansprucht einen Teil einer Wiese, die die Gemeinde für Sport- und Freizeitzwecke nutzt. Der Verlust eines Teils dieser Fläche ist in dem Gesamtkonzept zur touristischen Aufwertung der Welterbestätte Danewerk begründet.

Schutzgut Boden: Flächige Neuversiegelungen erfolgen innerhalb des Plangebietes nicht. Die Spielbahnen und Wege werden in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt, sodass die Bodenfunktionen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Ein Ausgleich für Eingriffe in den Boden wird aufgrund der Flächengestaltung nicht notwendig. Bauliche Anlagen, z.B. für die Ausgabe der Spielgeräte oder Toiletten entstehen außerhalb des Plangebietes.

Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer von der Planung nicht betroffen. Anfallendes Niederschlagswasser wird auf den sandigen Böden versickert. Die vorhandenen Gehölzstrukturen fördern weiterhin die Verdunstung. Erhebliche Veränderungen des Wasserhaushalts sind nicht zu erwarten.

Schutzgut Klima/Luft: Durch Errichtung einer Adventuregolfanlage sind aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde und der geringen Vorbelastung im ländlichen Raum keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten. Die vorhandenen Vegetationsstrukturen werden erhalten und sich weiterhin positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität auswirken.

Schutzgut Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Ausweisung der Adventuregolfanlage nicht verursacht, da keine baulichen Anlagen mit hoher Fernwirkung entstehen werden. Der Knick sowie die Straßenbäume werden zur Eingrünung erhalten. Parallel zur Bauleitplanung erfolgt eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet.

Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter: Das Plangebiet befindet sich in der Pufferzone zur Welterbestätte Dannewerk, weswegen der Denkmalschutz von besonderer Bedeutung ist. Innerhalb des Plangebietes sind keine archäologischen Denkmale bekannt. Die Umsetzung der Planung wird eng mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abgestimmt, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. Der Knick bleibt als Bestandteil der kulturhistorischen Knicklandschaft erhalten.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der großen Entfernung und den Wirkfaktoren des Vorhabens nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Dannewerk sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der geringen Größe des Vorhabens sowie den Planinhalten nicht als erheblich zu bezeichnen.

Nach Durchführung aller vorgesehener Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.

3.6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Dannewerk werden die Belange des Umweltschutzes durch eine vertiefende Darstellung der Eingriffe in Natur und Landschaft ergänzt. Die im Umweltbericht enthaltene Eingriffsregelung für die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt den Ausgleich, der ggf. durch die Planung notwendig wird.

Die Bäume und der geschützte Knick am Rand des Plangebietes sollen erhalten werden. Zum geschützten Knick ist ein Abstand von mindestens 3,0 m mit baulichen Anlagen einzuhalten. Die zu erhaltenden Gehölze werden weiterhin positive Auswirkungen auf die Verdunstung sowie das Kleinklima haben und als Lebensraum heimischer Tierarten zur Verfügung stehen. Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG werden durch die Planung nicht ausgelöst.

Eingriffe in den Boden und den Wasserhaushalt erfolgen durch die Anlage wassergebundener Wege sowie der Minigolfbahnen nur in einem sehr geringen Ausmaß. Das anfallende Niederschlagswasser wird über geeignete Maßnahmen weiterhin auf den sandigen Böden des Plangebietes versickert, sodass weiterhin eine hohe Grundwasserneubildung gegeben ist.

Die Bodenfunktionen werden durch die geplante Adventuregolfanlage nur geringfügig und kleinflächig verändert. Flächige Vollversiegelungen sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Hauptbauliche Anlagen im Zusammenhang mit der Adventuregolfanlage entstehen westlich außerhalb des Plangebietes (B-Plan Nr. 6). Daher wird für die Planung kein Ausgleich für Eingriffe durch Bodenversiegelungen notwendig.

3.7 Hinweise

Bodenschutz

Allgemein:

  • Beachtung der DIN 19731 'Verwertung von Bodenmaterial'
  • Der Beginn der Arbeiten ist der unteren Bodenschutzbehörde spätestens 1 Woche vorab mitzuteilen.

Vorsorgender Bodenschutz

  • Die Häufigkeit der Fahrzeugeinsätze ist zu minimieren und soweit möglich an dem zukünftigen Verkehrswegenetz zu orientieren.
  • Bei wassergesättigten Böden (breiig/flüssige Konsistenz) sind die Arbeiten einzustellen.

Bodenmanagement

  • Oberboden und Unterboden sind bei Aushub, Transport, Zwischenlagerung und Verwertung sauber getrennt zu halten. Dies gilt gleichermaßen für den Wiederauftrag / Wiedereinbau.
  • Bei den Bodenlagerflächen sind getrennte Bereiche für Ober- und Unterboden einzurichten. Eine Bodenvermischung ist grundsätzlich nicht zulässig.
  • Oberboden ist ausschließlich wieder als Oberboden zu verwenden. Eine Verwertung als Füllmaterial ist nicht zulässig.
  • Überschüssiger Oberboden ist möglichst ortsnah einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.

Hinweis:

Für eine gegebenenfalls notwendige Verwertung von Boden auf landwirtschaftlichen Flächen ist ein Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung (Aufschüttung) bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.

Kampfmittel

Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Dannewerk nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.

Bundeswehr

Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Flugplatzes Jagel. Hieraus ergeben sich Bauhöhenbeschränkungen gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz, die jedoch keine Auswirkungen auf die geplanten Gebäude haben. Auf den vom Flugbetrieb ausgehenden Lärm wird ebenfalls hingewiesen.