3 Denkmalschutzrechtlicher Hinweis
Es ist davon auszugehen, dass im Geltungsbereich des Plangebietes für die meisten Maßnahmen eine denkmalrechtliche Genehmigung beantragt werden muss. Dies gilt mindestens für die Gestaltungsmaßnahmen von Wegen und Plätzen und größeren Pflanzmaßnahmen.