Aufhebung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 der Stadt Marne für das Gebiet "westlich der Süderstr., nördlich des "Scholz-Ganges", östlich der Gorch-Fock-Str. und südlich der Bäckerei Balzer e.K
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 49 Tage –durchführende Organisation
Amt Marne-NordseePlanungsanlass
Aufstellung zur Aufhebung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 der Stadt Marne für das Gebiet „westlich der Süderstraße, nördlich des „Scholz-Ganges“, östlich der Gorch-Fock-Straße und südlich des Betriebssitzes der Bäckerei Balzer e.K.“
Die Aufhebung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 der Stadt Marne wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Mit der Planung soll das bestehende Mischgebiet zukünftig nach § 34 BauGB beurteilt werden. Die mit der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 dargelegten Planungsziele sind bereits seit geraumer Zeit umgesetzt.
Ansprechperson
Frau Gudrun Jörs, Tel. 04851 / 9596-48, E-Mail gudrun.joers@amt-marne-nordsee.de