Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.7 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Die Knicks sind gem. § 21 LNatSchG geschützte Biotope.
  • Das Plangebiet befindet sich innerhalb des nach § 27 BNatSchG ausgewiesenen Naturparks 'Schlei'.
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23-29 BNatSchG liegen nicht vor.
  • Ca. 800 m nördlich befindet sich das FFH-Gebiet 1324-391 'Wellspanger-Loiter-Oxbek-System und angrenzende Wälder'.

2 Ziel und Zweck der Planung

2.1 Allgemeine Ziele der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Neuberend aufgestellt. Dieser trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde notwendig um in dem Planbereich, auf einer Gesamtfläche von ca. 1,17 ha, eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Neuberend angepasste bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Da es sich um die Planung mit einem konkreten Vorhabenbezug handelt, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Abs. 1 BauGB aufgestellt. In einem Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB verpflichtet sich der Vorhabenträger zu einer zeitnahen Realisierung des Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Förderung und Gewinnung von Strom aus solarer Strahlung zur Einspeisung von Wärme in das örtliche Fernwärmenetz. Die derzeitige Planung stimmt mit den in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Grundsätzen überein und entspricht den von der Gemeinde formulierten energiepolitischen Planungsgrundsätzen, regenerative Energieformen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, zu unterstützen. Weiterhin ist die Gemeinde bestrebt, bestehende und neue Unternehmen bei ihren Bemühungen standortsichernde Entwicklungsmaßnahmen voranzutreiben und zu fördern. Ziel der jetzt getroffenen Flächenausweisungen ist es, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Darüber hinaus hofft die Gemeinde auf eine weitere Stärkung wirtschaftlicher Aktivitäten und weitere Gewerbesteuereinnahmen, die dann der Allgemeinheit zu Gute kommen.

Die HanseWerk Natur GmbH betreibt in der Gemeinde Neuberend bereits ein Wärmenetz, über welches ca. 170 Haushalte mit Fernwärme versorgt werden. Am Heizwerk-Standort im Lerchenweg in Neuberend erzeugen derzeitig ein Bioerdgas-Blockheizkraftwerk (BHKW) und zwei Erdgas-Kessel eine Jahreswärmemenge von ca. 4.000 MWh, um den Wärmebedarf der angeschlossenen Haushalte zu decken. Das Wärmenetz in Neuberend erstreckt sich über ein Flächenareal von ca. 0,28 km² mit einer Trassenlänge von ca. 8,4 km und umschließt somit einen Großteil der Gemeinde Neuberend.

Die Gemeinde Neuberend beabsichtigt zusammen mit der Hansewerk Natur GmbH mit klimaschonenden Lösungen die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung voranzutreiben und so weniger CO2 zu produzieren.

Über das bestehende Wärmenetz wird am südwestlichen Ende die gemeindliche Sporthalle sowie der Kindergarten der Gemeinde mit Fernwärme versorgt. An diesem Standort befindet sich ein ehemaliger Sportplatz (Rasenplatz), welcher derzeit als Blühwiese genutzt wird. Diese Freifläche befindet sich somit in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Wärmenetz. Es wird daher angestrebt, auf dieser Freifläche eine Anlage zur Förderung und Gewinnung von Strom aus solarer Strahlung zu errichten, welche CO2-freie Fernwärme für die Wärmeversorgung und Strom der Gemeinde Neuberend zur Verfügung stellen soll.

Die Gemeinde folgt dem Antrag des Vorhabenträgers und wird die Fläche für die Realisierung einer Anlage zur Förderung und Gewinnung von Strom aus solarer Strahlung entwickeln. Die Photovoltaikanlagen, die einen Teil der Anlage darstellen, sollen auf Freiflächen (Freiflächenanlage) errichtet, also nicht auf Dächern oder an Gebäuden untergebracht werden. Die nach Abschluss der Bauarbeiten extensiv genutzte Grünfläche soll zudem naturnah entwickelt werden.

Die Inhalte und Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuberend werden über diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 konkretisiert und verbindlich festgeschrieben.

Die Erschließung des Plangebietes kann über eine vorhandene Zufahrt von der Straße Klosterreihe gesichert werden. Eine Anbindung der neuen Anlage an das vorhandene Wärmenetz kann entlang des in Nutzung befindlichen Sportplatzes bis an den Schulweg erfolgen.

Die geplante Anlage zur Förderung und Gewinnung von Wärme und Strom aus solarer Strahlung umfasst im Wesentlichen nachfolgende Anlagenkomponenten:

  • Photovoltaikanlagen (ca. 4.400 m²)
  • Rückkühlwerke
  • Großwärmepumpen-Anlage innerhalb eines Containers
  • Wärmespeicher
  • Peripherie-Container
  • MS-Station
  • Anbindung an das bestehende Wärmenetz

Neben der Photovoltaikanlage soll eine Großwärmepumpe, ein Großwärmespeicher sowie ein Rückkühlwerk errichtet werden. Des Weiteren soll ein Peripherie-Container errichtet werden.