Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle
Textliche Festsetzungen
A Planungsrechtliche Festsetzungen (BauGB, BauNVO)
1 Art und Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16-21a BauNVO)
1.1 Innerhalb des Sondergebietes sind bauliche Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Sonnenlicht (Solar-Freiflächensysteme), Wärmepumpenanlagen, Großwärmespeicher, Rückkühlwerke, Peripheriegebäude und Technikgebäude sowie Nebenanlagen in Form von Trafostationen, Schaltanlagen, Verkabelungen und transparenten Zaunanlagen zulässig. Weiterhin sind Wartungsflächen und Unterhaltungswege zulässig.
1.2 Die Solar-Freiflächensysteme dürfen eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. Die Traufe ist auf minimal 0,60 m begrenzt. Bezugshöhe ist jeweils die mittlere Höhe des vorhandenen Geländes im Bereich der geplanten Modultische.
1.3 Notwendige Nebenanlagen sind innerhalb der SO-Fläche zulässig, wenn sie eine Höhe von 4,00 m nicht überschreiten. Für Masten im Zusammenhang mit Überwachungsanlagen ist eine Höhe von max. 8,00 m zulässig. Die Höhe der Großwärmespeicher und der Rückkühlwerke darf max. 20,00 m betragen. Bezugshöhe ist jeweils die mittlere Höhe des vorhandenen Geländes im Bereich der geplanten Gebäude.