Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Kita" der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen

Textliche Festsetzungen

4.2 Ver- und Entsorgungsfläche

Die nicht zur Regenrückhaltung genutzten Flächen innerhalb der festgesetzten Ver- und Entsorgungsflächen sind als extensive Wiesenflächen zu entwickeln, die durch einmalige Mahd nach dem 1. Juli zu pflegen sind. Das Mahdgut ist zu entfernen. Der Einsatz von Dünger und Pestiziden ist nicht zulässig. Die Ver- und Entsorgungsflächen sind durch einen stabilen Zaun (vorzugsweise Stabgitterzaun) dauerhaft abzugrenzen.

4.3 Versickerung

Für nicht überdachte Stellplätze und Fahrradstellplätze sind versickerungsfähige Materialien zu verwenden.

4.4 Ausschluss von Schottergärten, Steinbeeten und Gartenfolien

Flächenhafte Stein-/ Kies-/ Split- und Schottergärten oder Steinbeete sind unzulässig. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden, mit offenem oder bewachsenem Boden als Grünflächen anzulegen und zu unterhalten. Die Verwendung von Gartenfolien ist nicht zulässig.