Planungsdokumente: Gemeinde Steenfeld VEP B-Plan Nr. 1 "Sondergebiet Biogasanlage Thies"
Begründung
1.1 Anlass und Ziel der Planung
Der Vorhabenträger, die BGA Thies GmbH & Co.KG, Hauptstraße 5 in Steenfeld, betreibt im Plangebiet eine Biogasanlage als privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB), das Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes ist. Die vorhandene Anlage soll um eine Trocknungsanlage erweitert werden, um die durch die Biogasanlage erzeugte Abwärme besser auszunutzen. Mit der Trocknungsanlage werden Reststoffe von Zitrusfrüchten getrocknet, die als Futtermittel weitervermarktet werden, also nicht dem Eigenbedarf des landwirtschaftlichen Hofes dienen. Damit verliert die Biogasanlage ihre Privilegierung, so dass eine Genehmigung des Vorhabens auf der Grundlage des bisher geltenden Planungsrechtes im Außenbereich gemäß § 35 BauGB nicht möglich ist.
Die Gemeinde Steenfeld unterstützt dieses Vorhaben, das der Entwicklung eines ortsansässigen Betriebes und dem Erhalt von Arbeitsplätzen dient. Auf Grundlage des Antrages der BGA Thies GmbH & Co.KG hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 26.10.2015 die Einleitung sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Biogasanlage Thies“ nach § 12 BauGB beschlossen. Die Gemeinde wird mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag abschließen, mit dem die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten sowie die Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart werden.
Die Übernahme der durch die Bauleitplanung verursachten Planungs- und Erschließungskosten wird in dem zwischen Gemeinde und Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag geregelt. Demnach entstehen der Gemeinde Steenfeld keine planungsbedingten Kosten.
1.2 Lage und räumlicher Geltungsbereich
Die Gemeinde Steenfeld gehört zum Amt Mittelholstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortslage Steenfeld an der Landesstraße L 131und grenzt nordwestlich direkt an die Gemeinde Hanerau-Hademarschen an. Der Nord-Ostsee-Kanal verläuft nordwestlich in einer Entfernung von ca. 2,5 km, siehe Abbildung 1.
Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche nordöstlich der Hauptstraße im Ortsteil Spann, mit dem Flurstück 5 sowie Teilflächen der Flurstücke 47, 48, 52 und 55, der Fluren 2 und 4, in den Gemarkungen Liesbüttel und Steenfeld.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Steenfeld umfasst eine Fläche von ca. 4,3 ha.
Abbildung 1 Lage der Gemeinde Steenfeld, Quelle: GeoBasis-DE_LVermGeo_SH