4.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Bestand
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Kulturgüter:
Zurzeit können keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung festgestellt werden. Im Nahbereich sind jedoch archäologische Fundplätze/ Denkmale bekannt, die in die Archäologische Landesaufnahme eingetragen sind.
Die zum Plangebiet nächstgelegenen, bekannten archäologischen Denkmäler befinden sich in Pemeln und in Hademarschen (knapp 700 m nördlich bzw. östlich).
Auf der überplanten Fläche ist daher grundsätzlich mit archäologischer Substanz d.h. mit archäologischen Denkmalen zu rechnen.
Daher wird ausdrücklich auf § 15 DSchG verwiesen: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde dem Archäologischen Landesamt mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die für den Fund Verantwortlichen haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.
Sonstige Sachgüter:
Im Plangebiet besteht eine wirtschaftliche Nutzung die Biogasanlage.
Prognose
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zurzeit keine archäologischen Denkmale bekannt, die durch die Planung beeinträchtigt werden.
Eine Betroffenheit von in weiterer Umgebung liegenden archäologischen Denkmälern ist nicht zu erwarten.
Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gemäß § 15 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.
Die wirtschaftliche Nutzung des Plangebietes als Betriebsgelände einer Biogasanlage soll durch den Bebauungsplan gesichert und weiterentwickelt werden.
Insgesamt sind bei Beachtung der Hinweise zum Bodendenkmalschutz keine negativen Auswirkungen in diesem Schutzgut zu erwarten.
4.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter können sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Beispielsweise wird durch den Verlust von Freifläche durch Flächenversiegelung der Anteil an Vegetationsfläche verringert, wodurch indirekt auch das Kleinklima beeinflusst werden kann. Im vorliegenden Fall werden durch weitere Faktoren, wie z.B. Luftaustausch mit der Umgebung, diese Wechselwirkungen kompensiert und nicht im wesentlichen Bereich liegen.
Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im vorliegenden Vorhaben nicht zu erwarten.
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden schutzgutbezogen in der folgenden Tab.1 kurz zusammengefasst.
Tabelle 1: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung
Umweltauswirkungen | Grad der Beeinträchtigung | |
Mensch: Erholungs-eignung | Plangebiet ohne besondere Bedeutung | o |
Immissionen | Bei Geruchs- und Lärmimmissionen werden Richtwerte nicht überschritten | + |
Biotope, Pflanzen, Tiere | Inanspruchnahme von Freifläche allgemeiner Bedeutung | + |
Boden | Verlust von Bodenfunktionen durch Flächenversiegelung | ++ |
Wasser | Reduzierung der Versickerungsfähigkeit durch Flächenversiegelung | + |
Klima, Luft | Veränderung des örtlichen Kleinklimas durch Flächenversiegelung | + |
Landschaft | Bestehendes Betriebsgelände Biogasanlage, Erhaltung Knickbestand | + |
Kultur-, Sach-güter | Kulturgüter nicht betroffen, Wirtschaftliche Nutzung als Biogasanlage wird fortgeführt | + |
Wechsel- wirkungen | keine Verstärkung von erheblichen Auswirkungen | o |
+++ starke Beeinträchtigung, ++ mittlere Beeintr., + geringe Beeintr., o keine Beeintr.