1.3. Raumordnungsplanung
Gemäß Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP 2010) liegt die Gemeinde Steenfeld im ländlichen Raum (vgl. Text-Ziffer 1.4 LEP), in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung (vgl. Text-Ziffer 3.7.2 LEP) und nördlich der eingleisigen Bahnstrecke Heide-Neumünster. Die Gemeinde besitzt keine zentralörtliche Funktion, liegt aber in unmittelbarer Nachbarschaft des ländlichen Zentralortes Hanerau-Hademarschen (vgl. Text-Ziffer 2.2.4 LEP). Die Biotopverbundachse (vgl. Text-Ziffer 5.2.2 LEP) entlang des Nord-Ostsee-Kanals wird bei einer Entfernung von ca. 2,5 km durch die Planung nicht tangiert.
Das Plangebiet liegt gemäß Regionalplan für den Planungsraum III, Fortschreibung 2000 (RP III), siehe Abbildung 2, im ländlichen Raum (vgl. Text-Ziffer 4.3 RP III) und in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (vgl. Text-Ziffer 4.3 RP III). Die Gemeinde Steenfeld gehört zum Nahbereich des ländlichen Zentralortes Hanerau-Hademarschen (vgl. Text-Ziffer 6.1 RP III). Ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (vgl. Text-Ziffer 5.2 RP III) liegt ca. 2,0 km nördlich des Plangebietes an der Südostseite des Nord-Ostsee-Kanals.
Abbildung 2 Auszug Regionalplan III, 2000
Auf den Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (LRPl III 2000) wird im Umweltbericht, siehe Kap. 5, eingegangen.