4.4.2 Ausgleich
Schutzgut Boden
- Flächenversiegelung
Durch Bodenversiegelungen sind erhebliche Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft zu erwarten, die naturschutzrechtlich auszugleichen sind.
Die folgende Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung wurde aus dem zum Vorhaben gemäß Bebauungsplan erstellten Landschaftspflegerischen Fachbeitrag für die Erweiterung einer Biogasanlage (4. Ergänzung zum LBP zum Neubau einer Biogasanlage, April 2010), Dezember 2016 entnommen (kurz: LBP Dez. 2016).
Die Planung des Bebauungsplanes zur Erweiterung der Biogasanlage entspricht dem LBP Dez. 2016.
Es sind über den Bestand hinausgehende, zusätzliche Bodenversiegelungen zu erwarten. Die betreffenden Bereiche sind im Kapitel 4.2.3 Schutzgut Boden beschrieben und werden in der folgenden Tabelle unter A (geplante zusätzliche Baumaßnahmen) aufgeführt.
Unter B wird in der folgenden Tabelle die Flächengröße der Zuwegung genannt, die nach der ursprünglichen Planung des LBP vom April 2010 und Feb. 2013 bis Dez. 2016 realisiert worden war.
Durch die unter Kategorien A und B aufgeführten Flächenversiegelungen entstehen nach der Ermittlung des LBP Dez. 2016 entsprechende Ausgleichserfordernisse.
Unter Kategorie C werden die Flächengrößen von Zuwegungen und einer weiteren Fahrsiloplatte aufgeführt, die nach dem Planungsstand im Februar 2013 (LBP Feb 2013) noch vorgesehen waren, aber in der späteren Planung 2016 entfallen sind. Für diese Flächen wurde der Ausgleich nach Angaben des LBP Dez. 2016 bereits erbracht, obwohl der Eingriff auch nach dem Bebauungsplan nicht mehr erfolgen wird. Sie fließen daher negativ (mit Minuszeichen) in die Bilanz ein.
Tabelle 2: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Versiegelungen
Kat. | Versiegelungen | Fläche (m²) | Ausgleichs-Faktor | Ausgleichs -erfordernis (m2) |
A | Gärrestlager | 1.046,96 | 1,0 | 1.046,96 |
A | Tank für Leckagen | 15,60 | 1,0 | 15,60 |
A | 2 Holzcontainer (Stellfläche) | 36,00 | 1,0 | 36,00 |
A | Trocknerhalle | 225,70 | 1,0 | 225,70 |
A | Biofilter | 24,00 | 1,0 | 24,00 |
A | BHKW (Stellfläche) | 36,00 | 1,0 | 36,00 |
B | Zuwegungen | 4.346,10 | 1,0 | 4.346,10 |
C | Zuwegungen | 5.782,00 | -1,0 | -5.782,00 |
C | Fahrsiloplatte | 1.400,00 | -1,0 | -1.400,00 |
Summe Ausgleichserfordernis | -1.451,64 |
Im Ergebnis der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung entsteht ein Ausgleichsüberschuss von rund 1.452 m2.
- Inanspruchnahme der ehemaligen Sandentnahmestelle als Havarieraum
Zur Aufnahme der Behälterinhalte im Falle einer Havarie ist die 3.413 m² große Sandentnahmestelle innerhalb des Betriebsgeländes vorgesehen. Die Fläche ist bisher eine Ausgleichsfläche zum Ausgleich des Bodenabbaus (Angabe der Unteren Naturschutzbehörde in der Stellungnahme vom 8.03.2016). Aufgrund der Inanspruchnahme als Havariefläche ist der Ausgleich auf 3.413 m² Fläche an anderer Stelle nachzuweisen.
- Ausgleichsmaßnahmen
Die Ausgleichsfläche liegt in etwa 700 m Entfernung nordwestlich des Bebauungsplangebietes. Die Flurstücke 37/0, Flur 5, Gemarkung Steenfeld und 40/0, Flur 5, Gemarkung Steenfeld umfassen insgesamt etwa 8.800 qm Fläche. Sie befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Der Nordteil (Flurstück 37/0) wurde als Ackerfläche, der Südteil (Flurstück 37/0) als Grünland intensiv landwirtschaftlich genutzt. Auf der Ausgleichsfläche wird die Maßnahme „Freie Sukzession“ durchgeführt, durch die eine Aufwertung für Natur und Landschaft erfolgt.
Die Angaben beruhen auf Darstellungen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages (LBP) für den Neubau einer Biogasanlage, April 2010 (Landwirtschafts-Consulting GmbH), kurz: LBP April 2010.
- Ausgleichsbilanz
Die Beeinträchtigungen im Schutzgut Boden durch Flächenversiegelung werden durch Maßnahmen kompensiert, die bereits in vorangegangenen Genehmigungsverfahren festgelegt wurden (Freie Sukzession als Aufwertung gegenüber dem Bestand als landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche auf etwa 8.800 qm Fläche in etwa 700 m Entfernung nordwestlich des Bebauungsplangebietes).
Im Ergebnis der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung entsteht im Schutzgut Boden ein Ausgleichsüberschuss von 1.452 m2.
Für die Inanspruchnahme der ehemaligen Sandentnahmestelle als Havarieraum, die bisher Ausgleichsfläche ist, entsteht im Schutzgut Boden ein Ausgleichserfordernis von 3.413 m². Durch den Überschuss wird das Ausgleichserfordernis reduziert auf 1.961 m2.
Ausgleichserfordernis durch Wegfall Ausgleichsfläche Sandabbau/ Havarieraum | 3.413 m2 |
Ausgleichsüberschuss | - 1.452 m2 |
Verbleibendes Ausgleichserfordernis | 1.961 m2 |
Das verbleibende Ausgleichserfordernis von 1.961 m2 Flächengröße kann nicht über Maßnahmen im Bebauungsplangebiet, auf anderen Flächen des Vorhabenträgers oder anderer Eigentümer im Gemeindegebiet gedeckt werden, da geeignete Flächen nicht zur Verfügung stehen.
Zur Kompensation des Ausgleichserfordernisses wird daher ein Ökokonto in Anspruch genommen. Über den Erwerb von 1.961 Ökopunkten aus dem im Folgenden genannten Ökokonto wird das Ausgleichserfordernis von 1.961 m2 Flächengröße gedeckt.
- Ökokonto
Die Flächen des Ökokontos „Depot Jardelund“ liegen in den Gemarkungen Jardelund und Medelby in den gleichnamigen Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg, in etwa 78 km nördlich des Bebauungsplangebietes, wie dieses im Naturraum Geest (Lage siehe Abb. 2).
Die Ökokontofläche „Depot Jardelund“ umfasst die Flurstücke 65 (tlw.), 62, 3/2, 2, 48/2, 47, 46/1 (tlw.), der Flur 12 Gemarkung Jardelund und die Flurstücke 14, 15 und 16/2 der Flur 1, Gemarkung Medelby (siehe Abb. 3 Flurkartenausschnitt).
Abb. 2: Lage der Ökokontofläche „Depot Jardelund“
Abb. 3: Flurkartenausschnitt der Ökokontofläche „Depot Jardelund“
Die Flächen des Ökokontos werden bzw. wurden nach Kriterien des Naturschutzes entwickelt und gemäß Landesnaturschutzgesetz durch die Untere Naturschutzbehörde Kreis Schleswig-Flensburg in das Ökokonto „Depot Jardelund“ (Aktenzeichen 661.4.03.050.2012.01) mit Bescheid vom 19.01.2012 aufgenommen und genehmigt.
Zur Absicherung der Kompensationsverpflichtung wird der UNB im weiteren Genehmigungsverfahren eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem Eigentümer des Ökokontos unter Angaben des Verhandlungspartners und des eingerichteten Ökokontos vorgelegt. Die Abbuchung erfolgt mit Rechtskraft der Baugenehmigung.
Fazit Kompensation
Mit den Ausgleichsmaßnahmen auf der in etwa 700 m Entfernung nordwestlich des Bebauungsplangebietes liegenden Ausgleichsfläche und dem Erwerb von 1.961 Ökopunkten aus dem o.g. Ökokonto erfolgt damit in allen Schutzgütern eine ausreichende Kompensation.