2.1.4 Schutzgut Boden
Derzeitiger Zustand
Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Das Gebiet der Gemeinde Brodersby liegt in der Jungmoränenlandschaft des Östlichen Hügellandes im Nahbereich der Ostsee. In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe Landwirtschafts- und Umweltatlas des LLUR).
Der Hauptbodentyp wird in der Bodenübersichtskarte (1 : 250.000) des Landwirtschafts- und Umweltatlasses als Parabraunerde dargestellt. Die Bodenartschichtung bis ca. 2 m Tiefe wird als Lehmsand über Sandlehm angegeben. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der bindigen Böden hoch und es ist eine geringe Grundwasserneubildung gegeben. Der Bodentyp ist der Gemeinde Brodersby und für Teile der Region Schwansen typisch und großflächig vorhanden. Seltene Böden sind nicht vorhanden.
Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Die Gemeinde Brodersby gehört gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung Schleswig-Holstein (KampfmV SH 2012) nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.
Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.
Das Plangebiet liegt in einer bewegten Landschaft mit Höhen zwischen 7 m über NHN an der östlichen Planbereichsgrenze und ca. 10 m über NHN im Nordwesten des Plangebietes.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung wird die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes ebenso fortgeführt wie ein Teil der touristischen Nutzung. Bestandsgebäude, die nicht mehr für die Landwirtschaft nutzbar sind, stünden voraussichtlich leer. Der Wohnmobilstellplatz könnte nicht weiter betrieben werden. Die vorhandenen Versiegelungen blieben vorerst bestehen und würden gegebenenfalls zurückgebaut. Zusätzliche Eingriffe in den Boden wären vorerst nicht zu erwarten.
Auswirkungen der Planung
Das Plangebiet ist baulich vorgeprägt und bereits flächig versiegelt. Die Gebäude des landwirtschaftlichen Betriebes sind ebenso vorhandenen wie die Ferienhäuser im westlichen Plangebiet und die Wohnmobilstellplätze im östlichen Plangebiet.
Zusätzliche Versiegelungen sind lediglich im nördlichen Plangebiet zu erwarten, wo die Überdachung eines bestehenden Reitplatzes geplant ist. Die vorhandene und die geplante Bebauung wirkt sich weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:
- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.
Versiegelungen
Das Plangebiet wird im Wesentlichen als Sonstiges Sondergebiet ‚Landwirtschaft und Tourismus‘ mit drei Teilbereichen festgesetzt. Zusätzlich sind private Grünflächen sowie eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.
Der Teilbereich 1 umfasst die Hofanlage mit seinem Gebäudebestand, die zum Betrieb gehörigen Wohngebäude sowie die vier vorhandenen Ferienhäuser. Der Bereich ist bereits großflächig versiegelt. Die überbaubare Grundfläche wird im Teilbereich 1 auf 1.600 m² beschränkt. Im Text (Teil B) wird eine Festsetzung mitaufgenommen, nach der die zulässige Grundfläche im Teilbereich 1 durch die Grundfläche von Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von insgesamt 3.000 m² überschritten werden darf. Die Festsetzung orientiert sich am baulichen Bestand.
Der Teilbereich 2 umfasst den genehmigten Wohnmobilstellplatz. Für diesen Teil des Plangebietes wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundfläche von 750 m² festgesetzt. Diese darf explizit nicht für Stellplätze, Zufahrten oder Nebenanlagen überschritten werden. Auch hier erfolgt die Festsetzung näherungsweise zum Bestand.
Im Teilbereich 3 soll die Überdachung eines vorhandenen Reitplatzes ermöglicht werden. Die Baugrenze wird eng um den bestehenden Reitplatz festgesetzt, um ein Ausufern der Bebauung zu vermeiden. Die überbaubare Grundfläche wird entsprechend der notwendigen Größe der Anlage auf 1.300 m² festgesetzt. Eine Überschreitung für Stellplätze, Zufahrten oder Nebenanlagen wird auch für den Teilbereich 3 in den textlichen Festsetzungen explizit ausgeschlossen.
Insgesamt ergibt sich für das Plangebiet somit eine zulässige Gesamtversiegelung von 5.050 m²:
Gesamtfläche | Versiegelung | |
Teilbereich 1 (GR 1.600 m²) | 6.510 m² | 3.000 m² |
Teilbereich 2 (GR 750 m²) | 1.630 m² | 750 m² |
Teilbereich 3 (GR 1.300 m²) | 3.020 m² | 1.300 m² |
Gesamtversiegelung = | 5.050 m² |
Im Plangebiet sind bereits großflächige Versiegelungen vorhanden, die im Rahmen der Bilanzierung zu berücksichtigen sind. Im Teilbereich 1 sind bereits ca. 2.885 m² versiegelt bzw. befestigt angelegt. Im Teilbereich 2 ca. 636 m² Fläche für die vorhandenen Wohnmobilstellplätze befestigt angelegt. Im Teilbereich 3 liegen bislang keine Versiegelungen vor. Die abschließende Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kap. 3.2.
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer geringen Erheblichkeit einzustufen. Im Plangebiet sind bereits großflächige Versiegelungen vorhanden, die fortgenutzt werden können. Zusätzliche Versiegelungen sind im Wesentlichen durch die Überdachung des Reitplatzes zu erwarten. Die überplanten Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.