Bebauungsplan Nr. 4/10 "westliches Gängeviertel - zwischen Pastorengang und Rektorgang"

Eckernförde

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 43 Tage  

Institution

Stadt Eckernförde

Planungsanlass

Das Planungsziel ist es den Bestand innerhalb des Plangebietes mit neuen Festsetzungen zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich zu sichern. Da das Plangebiet eine nicht gleichgewichtige Nutzungsmischung von nicht störenden Gewerbebetrieben sowie Wohnnutzung aufweist, werden rund 0,74 ha als Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO festgesetzt. Zudem wurden die Festsetzungen in den Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der Ortsgestaltungssatzung und Erhaltungsatzung in Kombination mit weiteren verfahrensbedeutsamen Planungsinstrumenten der Stadt Eckernförde, wie beispielsweise dem Beherbergungskonzept sowie der Stadtbildanalyse getroffen und mit modernen Ansätzen der Stadtentwicklung für den rückwärtigen Bereich ergänzt..

Ansprechperson

Frau Acksen, Tel. 04351/710-603 (Bauverwaltung)

Frau Homölle, Tel. 04351/710-617 Stadtplanung)

Herr Lanbin, Tel. 040 - 298 120 99 0 (Planungsbüro)

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