Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 93 "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB
Textliche Festsetzungen
1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 21a BauNVO)
1.1 Sondergebiet - Hafenbistro (§ 11 BauNVO)
Das Sondergebiet 'Hafenbistro' dient den Anlagen und Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung des Hafens.
Zulässig sind:
- Anlagen und Einrichtungen für den Hafenmeister,
- Anlagen und Einrichtungen zur technischen Ver- und Entsorgung des Gebietes und des Sportboothafens,
- gastronomische Betriebe, inkl. Außenbewirtungsbereiche, sowie
- sanitäre Anlagen im Zusammenhang mit dem Gebiet und dem Sportboothafen.