Textliche Festsetzungen
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wankendorf hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet südlich derBebauung 'Kampstraße 2 - 22', östlichder Bebauung 'Röterberg 17 - 21', nördlich 'Seestraße' und der Bebauung 'Seestraße 1 sowie 7 - 19' und westlich einer Spielplatzfläche gefasst und in ihrer Sitzung am 26. September 2022 den Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Anlass der Planaufstellung ist der Wunsch eines Grundstückseigentümers, im Plangebiet ein kleineres Mehrfamilienhaus zu errichten, um entsprechend der demographischen Entwicklung dem dringend benötigtem Bedarf an kleineren Wohnungen nachzukommen.Bei einzelnen Grundstückseigentümern besteht darüber hinaus der Wunsch, die rückwärtigen Teile der Grundstücke mit freistehenden Einzelhäusern zu bebauen.Gegenwärtig ist das Plangebiet nach § 34 BauGB und dem Gebot des Einfügens zu beurteilen. Die beabsichtigten Bauvorhaben sind mit der Beurteilung nach § 34BauGB nicht umsetzbar. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll der Bebauungsplan Nr. 21 aufgestellt werden. Es handelt sich bei derPlanung um eine Maßnahme zur Förderung der qualitativen Innenentwicklung durch Nachverdichtung.
Marc Teegen
AmtBokhorst-Wankendorf
Kampstraße1
24601Wankendorf
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