Planungsdokumente: Gemeinde Wankendorf - Bebauungsplan Nr. 24 "Röterberg 4-12"

Begründung

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 0,5 ha auf und befindet sich zentral innerhalb des besiedelten Gemeindegebietes der Gemeinde Wankendorf. Konkret handelt es sich um das das Gebiet der Grundstücke 'Röterberg 4 - 12', westlich der Straße 'Röterberg', südlich der Bebauung 'Röterberg Nr. 2', nördlich der Bebauung 'Röterberg Nr. 14' sowie östlich der Bebauung 'Im Winkel 7', der Stellplatzfläche am 'Markt' und der Bebauung 'Markt Nr. 4'.

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet ist bereits straßenbegleitend bebaut und wird vorwiegend von Wohngebäuden eingenommen. Die rückwärtigen Grundstücksbereiche bestehen aus Gartenflächen mit kleineren Gehölzstrukturen. Im Norden stockt ein Ahornbaum. Zum Teil sind rückwärtig auch Nebengebäude anzutreffen. Entlang der Verkehrsfläche befindet sich eine Baumreihe.

Umgeben ist das Plangebiet von gemischter Bebauung, die sich aus Wohnbebauung und Gewerbe- und Einzelhandels- sowie Dienstleistungsbetrieben zusammensetzt.

Das Plangebiet war bis zum Jahr 2004 noch mit dem Bebauungsplan Nr. 2 überplant, der jedoch für das Plangebiet des B-Planes Nr. 24 aufgehoben wurde. Derzeit gilt § 34 BauGB und das Gebot des Einfügens.

2. Anlass und Ziele der Planung