Bebauungsplan Nr. 93 "Gewerbegebiet nördlich der Westerbütteler Straße bis zum Fleth" der Stadt Brunsbüttel - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

Brunsbüttel

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Brunsbüttel

Planungsanlass

Das Bebauungsplangebiet liegt im Norden des Stadtgebiets und südlich der Anschlussstelle Brunsbüttel Nord der Bundesstraße 5. Es schließt im Osten an die im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 51 geplante Innenstadtentlastungsstraße, dem sich im Bau befindenden letzten Abschnitt der Justus-von-Liebig-Straße, an und liegt zwischen Westerbütteler Straße im Süden und dem Fleth im Norden. Das Bebauungsplangebiet, das sich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch befindet, wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung soll über den aus diesem Grund im Geltungsbereich liegenden angrenzenden Teil der Westerbütteler Straße erfolgen.

Ziel soll sein, in unmittelbarer Nähe zur Ausfahrt Brunsbüttel Nord der Bundesstraße 5 weitere Gewerbeflächen für kleine und mittlere Gewerbebetriebe wie Handwerks-, Produktions-, Dienstleistungs- und Großhandelsbetriebe anzubieten, um das Arbeitsplatzangebot der Stadt Brunsbüttel zu erhöhen.

Das Plangebiet soll als durch textliche Festsetzungen eingeschränktes Gewerbegebiet GEe gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden und ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, der in diesem Bereich Gewerbegebiete mit Flächen für Nutzungsbeschränkungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen darstellt.

Ansprechperson

Stephanie Klein

Stadt Brunsbüttel
FD 32 Planung
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel

Aktuelle Mitteilungen

Landschaftsplan der Stadt Brunsbüttel

Der Landschaftsplan der Stadt Brunsbüttel ist auf ihrer Homepage unter der Adresse "https://www.stadt.brunsbuettel.de/bauen/planen/landschaftsplan" einzusehen.

Information zu den der Planung zugrunde liegenden Vorschriften

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadtverwaltung Brunsbüttel, Bauamt – Fachbereich 3 – Zimmer 108, Albert- Schweitzer- Straße 9 in 25541 Brunsbüttel während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Ansprechpartner und Dienstzeiten

Rathaus in der Koogstraße

Mit dem Verfahren betreut sind Frau Gasse, Frau März oder Frau Klein

Tel.: 04852 391 253 oder 04852 391 262 oder 04852 391 260

Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8:30 - 12:00 Uhr

Mo 14:00 - 16:30 Uhr

Di 14:00 - 18:00 Uhr

Anschrift: Stadt Brunsbüttel,

FB 3, FD Planung

Albert-Schweitzer-Straße 9

25541 Brunsbüttel

BOB-SH – Tipps für Starter!

Haben Sie Fragen zur Nutzung von BOB-SH? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick! Für Fragen steht Ihnen auch gerne der Support von BOB-SH zur Verfügung: bobsh@dataport.de – Schildern Sie Ihr Anliegen per E-Mail direkt an das Supportteam. 0431/3295-444 – Teilen Sie Ihr Anliegen telefonisch dem Dataport-Callcenter mit und erhalten Sie vom Fachsupport Antwort.

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Stellungnahme #1007

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Die Firma Ericsson wurde von der Deutschen Telekom Technik GmbH beauftragt, in ihrem Namen, Anfragen zum Thema Trassenschutz zu bearbeiten.

Um eine qualitativ hochwertige Betrachtung zur Beeinflussung von Richtfunkstrecken liefern zu können, bitten wir Sie, nach Vorliegen konkreter Planungen, uns diese Planungsunterlagen zuzusenden.

 

 

Diese Stellungnahme gilt für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes und für Richtfunkverbindungen des Netzes der Deutschen Telekom.

 

Bitte richten Sie Ihre Anfragen (Ericsson und Deutsche Telekom) ausschließlich per Email an die:  bauleitplanung@ericsson.com

 

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Ursula Kraus

 

 

Ericsson Services GmbH

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