11.6. Feuerlöscheinrichtungen
Feuerlöscheinrichtungen (Unterflurhydranten) sind in der Olof-Palme-Allee Höhe Ziegelweg und Sprante vorhanden, außerdem im bereits ausgebauten Bereich der 3. Bebauungsplanänderung (Johanna-Spyri-Straße, Selma-Lagerlöf-Ring und Christian-Morgenstern-Ring).
Abb. 9 Auszug aus dem Hydrantenplan, unmaßstäblich
Quelle: GIS der Stadt Brunsbüttel, 2024
Für Feuerlöschzwecke und zur Wasserentnahme sind in den Erschließungsstraßen die erforderlichen Hydranten vorzusehen. Es ist Aufgabe der Stadt Brunsbüttel, den Grundschutz sicherzustellen. Ein über den Grundschutz hinaus gehender Löschwasserbedarf, der Objektschutz, kann erst im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden und ist dem zukünftigen Eigentümer zuzurechnen. Für die Löschwasserversorgung ist die Technische Regel DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) Arbeitsblatt W 405 Februar 2008 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ zu beachten. Für die Berechnung der erforderlichen Löschwassermenge sind die Art der baulichen Nutzung und die Gefahr der Brandausbreitung für das gesamte Plangebiet maßgebend. Die erforderlichen Löschwassermengen können aus mehreren Hydranten entnommen werden, wobei die Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes zu beachten ist. Da eine Entfernung von 75 m (abzüglich 5 m Reserve) zwischen der Straßenkante am betreffenden Gebäude und der nächsten Entnahmestelle im Einsatz für die Feuerwehr eine gerade noch erträgliche Grenze darstellt, die mit einem Löschfahrzeug und ohne zusätzlichem Personal noch bewältigt werden kann, soll bei der Planung der Hydranten ein Abstand von 140 m zwischen diesen eingehalten werden. Bei der Errichtung neuer oder zusätzlicher Hydranten sind die Standorte im Vorwege mit dem Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz und dem Fachdienst Tiefbau der Stadt Brunsbüttel abzustimmen.