Planungsdokumente: 50. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Reibek und Bebauungsplan Nr. 118 "Erweiterung Gewerbegebiet Haidland" der Stadt Reinbek

50. FNP-Änderung - Begründung

1. Einleitung

1.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Der Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Haidland“ grenzt östlich an das bestehende Gewerbegebiet Haidland-Nord an und erweitert dieses über den Senefelder Ring.

Begrenzt wird das 12,35 ha große Plangebiet wie folgt:

im Norden: durch den Bummereiweg (Flurstück 40/1, Flur 9, Gemarkung Schönningstedt)

im Osten: durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 8/11, 9/17, 10/5, 11/5, 13/4 und 24/3 der Flur 9, Gemarkung Schönningstedt,

im Süden: durch die Sachenwaldstraße - K26 (Flurstück 39/5, Flur 9, Gemarkung Schönningstedt)

im Westen: durch die östliche Grenze der Flurstücke 17/13, 124, 123, 127, 128, 17/8, 107, 174 und 108 der Flur 9, Gemarkung Schönningstedt (östliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 92).

1.2. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Reinbek ist die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Haidland (Senefelder Ring).

Die Planungsziele sind:

  • Ausweisung von bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen als gewerbliche Baufläche zur geordneten städtebaulichen Erweiterung bestehender Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe und die Ansiedlung eines Recyclinghofes

Die Flächennutzungsplan-Änderung ist erforderlich, da die Erweiterung der Gewerbeflächen auf Flächen erfolgen soll, die bisher im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. Die städtebaulichen Ziele der Stadt Reinbek werden somit auch in der vorbereitenden Bauleitplanung nachvollzogen.