2.1 Planungserfordernis und Planungsziele
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24B aufgestellt. Sie trifft innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,17 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende Nutzung und bauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Die Stadt Schleswig möchte zusammen mit den Grundstückseigentümern die Bebauung im Planbereich neu ordnen. Die rückwärtigen (also dem Adam-Olearius-Weg zugewandten) Grundstücksbereiche sollen baulich nachverdichtet werden. Hierdurch kann zentrumsnah neuer Wohnraum geschaffen werden. Hierzu hat die Stadt bereits über eine 1. Änderung dieses Bebauungsplanes entsprechende Möglichkeiten auf dem benachbarten Grundstück 'Bahnhofstraße 2' geschaffen. Nun soll auch auf dem Grundstück 'Bahnhofstraße 4' im rückwärtigen Bereich ein weiteres Baufeld ausgewiesen werden.
Aufgrund der bisherigen Festsetzungen ist eine Bebauung in der vorgesehenen Form und in dem vorgesehenen Bereich derzeit nicht zulässig, so dass diese Änderung vorgenommen werden muss. Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung von innerstädtischem Wohnraum.
Die Bebauung an der Bahnhofstraße wird unverändert in diese Änderung des Bebauungsplanes übernommen.
Mit dieser Planung kommt die Stadt Schleswig dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach und vermeidet die zusätzliche Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung der vorliegenden Planung.