Text (Teil B)
Die bisherigen Festsetzungen gelten unverändert weiter, sofern hiervon nachfolgend nicht abgewichen wird.
Die bisherigen Festsetzungen gelten unverändert weiter, sofern hiervon nachfolgend nicht abgewichen wird.
(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 84 LBO)
Innerhalb des Baufeldes am Adam-Olearius-Weg ist eine Traufhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut) von 6,50 m einzuhalten.
Als Außenwandmaterial sind hier auch Fassadenplatten und Fassadenpaneele zulässig.
Garagen, Carports und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen