4. Änderung des Bebauungsplans „Fördestraße“ (Nr. 95)
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt FlensburgPlanungsanlass
Mittels der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere für eine angemessene nachverdichtende Wohnbebauung auf dem Grundstück Fördestraße 51 geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die bisher geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 95 entsprechend dem Bestand und den aktuellen Entwicklungszielen der Stadt Flensburg überarbeitet werden. Die erhaltenswerten Vegetations- und Baumbestände im Plangebiet und der Alleecharakter der Fördestraße sollen dabei gleichermaßen gesichert werden.
Ansprechperson
Frau Inka Sperling
Tel. 0461 85 28 38
Stadtplanung@flensburg.de