Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet: "Südlich der Dorfstraße, entlang der rückwärtigen Grenze der westlichen Bebauung entlang der Rosenstraße..."

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.6. Erholung

Das Plangebiet selbst weist keine eigenständige Erholungsfunktion auf. Gleichwohl ist die Dorfstraße durch ihre geringe Verkehrslast eine gute Wegeverbindung als Fuß- und Radwanderweg in die freie Landschaft.

3.4. Denkmalschutz

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine gesetzlich geschützten Kulturdenkmale gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG). Die nördlich des Plangebietes angrenzende Kapelle und der Kirchhof sind sowohl als Sachgesamtheit, als bauliche Anlage und als Gründenkmal in der Liste der Kulturdenkmale in Tramm gelistet.

3.5. Eigentumsverhältnisse

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes befinden sich - mit Ausnahme der Dorfstraße - in privatem Eigentum.