Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet: "Südlich der Dorfstraße, entlang der rückwärtigen Grenze der westlichen Bebauung entlang der Rosenstraße..."
Begründung
4.1. Ziele und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 sollen im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik der Gemeinde Tramm die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung geschaffen werden.
Es soll ein qualitätsvolles Wohngebiet geschaffen werden, welches insgesamt dazu beiträgt, die Gemeinde Tramm als attraktiven Wohnstandort zu stärken.
Abgeleitet aus den in der Umgebung vorhandenen Nutzungen und Gebäudetypologien, soll das geplante Wohngebiet in einer durchmischten Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern oder kleinteiligen Reihenhäusern umgesetzt werden. Hierbei sollen bewusst unterschiedliche Grundstücksgrößen Berücksichtigung finden. Es besteht die Chance, durch dieses breit gefächerte Angebot Wohnraum für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen - Familien, Senioren, Singles oder Paare - zu schaffen.
4.2. Flächenbilanz
Plangeltungsbereich gesamt | 12.165 m² |
Allgemeines Wohngebiet (WA) | 12.038 m² |
Straßenverkehrsfläche | 127 m² |