Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.7. Auswirkungen auf Boden/Grundwasser

Auf der Projektfläche ist mit geringen Grundwasserflurabständen zu rechnen, was bedeutet, dass die Gründungspfähle voraussichtlich das Grundwasser erreichen werden. Um einen möglichst geringen Eingriff auf Boden und Grundwasser zu haben, werden die Gründungselemente aus geeigneten Materialen bestehen. Es wird sichergestellt, dass der Stoffeintrag, zum Beispiel Zink, vermieden bzw. verringert wird, um eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit auszuschließen. Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzgesetzes (§ 1 BBodSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 2 BauGB) werden berücksichtigt.

5.8. Auswirkung auf den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Aus gesetzlichen Gründen werden Freiflächen PV-Anlagen auf Schwerpunktbereichen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems ausgeschlossen.

Da die Planfläche auf einer Verbundsachse liegt und nicht auf einem Schwerpunktbereich, fällt die Anlage nicht unter dieses Ausschlusskriterium.

Weiterhin werden Maßnahmen geplant, um die Durchlässigkeit und damit die Funktion der Verbundsachse weiterhin zu gewährleisten, siehe Abschnitt 5.6.

6. Maßnahmen zur Verwirklichung

Der Vorhabensträger verpflichtet sich durch Schließung eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Verfahrenskosten für die kommunale Bauleitplanung. Integrativer Bestandteil des städtebaulichen Vertrages ist der sog. „Durchführungs- und Erschließungsvertrag“, der die Fristen zur Durchführung und die Maßnahmen zur Erschließung regeltKostenübernahme für die Durchführung durch den Vorhabenträger sowie Fristen zur Durchführung und die Maßnahmen zur Erschließung regelt. Der städtebauliche Vertrag enthält weiterhin Verpflichtungen zum kompletten Rückbau der Anlage, zur Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs,- und Vermeidungsmaßnahmen inklusive des Erwerbs erforderlicher Ökopunkte bei anerkannten Ausgleichsdienstleistern. Außerdem umfasst der städtebauliche Vertrag Regelungen bzgl. Brandschutz und Sicherheiten gegenüber der Gemeinde.