Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.1.1.2. Prognose bei Durchführung der Planung

In der Bauphase kommt es bei der Anlieferung der Anlagenteile zeitweise zu Emissionen in Form von Lärm, Staub und Abgasen. Diese Auswirkung ist jedoch zeitlich begrenzt.

Während des Betriebs der geplanten Anlage kommt es nicht zur Entstehung von Lärm, Luftschadstoffen, Gerüchen, Abfall oder Abwässern. Von einer Beeinflussung der Erholungsfunktion, die ohnehin als gering einzustufen ist, durch die Solaranlage ist nicht auszugehen.

Mit Emissionsauswirkungen durch die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage ist nur im Hinblick auf mögliche Reflexionen zu rechnen. Bei festinstallierten Anlagen sind von Reflexionen vor allem die südlich der PV-FFA gelegenen Flächen (insbesondere auf erhöhten Standorten) betroffen. Hier befindet sich jedoch keine Bebauung oder andere Anlagen, die durch Blendung beeinflusst werden können. Durch die bestehenden und anzupflanzenden Gehölzstrukturen ist das Risiko für Blendungen der westlich und östlich gelegenen Bereiche ebenfalls als gering einzustufen. Im Bauantragsverfahren wird ein Blendgutachten erstellt, um eine Blendung für den Bahnverkehr auszuschließen.

Das Vorhaben ist mit einer geringen Erheblichkeit auf das Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit zu bewerten. Negative Auswirkungen sind bei Umsetzung der Planung nicht zu erkennen.

9.1.2. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Selker Weg“ wurde durch B.i.A. - Biologen im Arbeitsverbund, Dipl.-Biol. Klaus Jödicke BDBiol, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Der Fachbeitrag umfasst:

  • Biotoptypenkartierung und faunistische Erhebung
  • Beurteilung möglicher vorhabenbedingter Beeinträchtigungen von Fauna und Flora aus artenschutzrechtlicher Sicht
  • Prüfung auf Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

Im Rahmen des Fachbeitrages wurden die folgenden Kartierungen und Untersuchungen durchgeführt:

  • Biotopkartierung: 25.05. und 10.08.2020
  • Brutvögelkartierung: 09.04., 21.04., 03.05., 21.05. und 06.06.2023
  • Faunistische Potentialanalyse: Ermittlung von Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten
  • Höhlenkartierung Fledermäuse: 15.12.2023

Das Untersuchungsgebiet umfasst die Planfläche sowie angrenzenden Bereiche (bis zu 100 m) nach Westen, Osten und Süden.

9.1.2.1. Biotope

Die Biotopkartierung kann wie folgt zusammengefasst werden (siehe Abbildung 3 aus dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag):

Das Plangebiet wird ganz überwiegend von intensiv bewirtschafteten Acker- und Grünlandflächen eingenommen. Die Nutzflächen werden im Norden von Knicks und Feldhecken und im Süden von einem Graben gegliedert. Knicks und Feldhecken unterliegen dem gesetzlichen Schutz. Dies gilt auch für zwei Sumpfbestände, die kleinflächig am westlichen und östlichen Rand des Plangebietes ausgebildet sind.

An das Plangebiet grenzen im Westen, Süden und Osten unterschiedlich strukturierte Wald- und Gehölzbestände an, von denen aber nur ein Weiden-Bruchwald als gesetzlich geschützter Biotoptyp gilt. Dies gilt auch für einen Steilhang, der im Nordwesten im Anschluss an einen Siedlungskomplex ausgebildet ist und ein Feldgehölz trägt.

Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie sind weder im Plangebiet noch im erweiterten Untersuchungsgebiet ausgebildet.

Die Abbildung 3 sowie die Tabelle 1 aus dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, fassen die Biotope zusammen und zeigen den Schutzstatus.

Biotope mit Schutzstatus befinden sich damit im Wesentlichen im Nordöstlichen Bereich, an der Nordwest,- und an der Südostseite des nördlichen Bereichs der Planfläche.