13. Realisierung der Planung / Städtebaulicher Vertrag
Die Realisierung des geplanten Bauprojektes ist ohne Änderung des Bebauungsplans nicht möglich.
Es handelt es sich um einen Angebotsbebauungsplan. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag mit allen Eigentümern/Planungsbegünstigten geschlossen mit den folgenden wesentlichen Inhalten:
- Nachweis und Herstellung von öffentlich geförderten Wohnungen nach den Maßgaben der Sozialen Wohnraumförderung
- Herstellungskosten der ursächlichen sozialen Infrastruktur, Ablösebetrag nach dem „Folgekostenkonzept soziale Infrastruktur der Stadt Wedel“
- Herstellung einer öffentlichen Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Holmer Straße und Ansgariusweg, zu sicherndes Gehrecht für die Öffentlichkeit und entsprechende Grunddienstbarkeit
- Planungen, Maßnahmen und Kostenübernahme zum Umbau des Kreuzungsbereichs Holmer Straße (B 431) / Lülanden
- Umsetzung der im Siedlungswasserwirtschaftlichen Konzept genannten Maßnahmen
- Vorrüstung von Stromanschlüssen für private Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Diese Begründung wurde in der Sitzung durch den Rat der Stadt Wedel am ………………… gebilligt.
Wedel, den …………………………………… ……………………………………………………
(Bürgermeister)