Mit Stand vom 31.12.2017 hatte die Gemeinde Lunden insgesamt 1.674 Einwohner. Lunden ist amtsangehörige Gemeinde des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider mit Verwaltungshauptsitz in Hennstedt.
In der Fortschreibung des Regionalplanes aus dem Jahr 2005 für den Planungsraumes IV (REG) ist der Gemeinde die Funktion eines ländlichen Zentralortes zugeordnet. Dementsprechend ist Lunden auch Realschulstandort mit einem Grund- und Hauptschulteil. Daneben werden auch weitere zentralörtliche Funktionen durch den Ort erfüllt. Generell ist das Gemeindegebiet von Lunden im REG als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung gekennzeichnet. Weiterhin ist das östliche Gemeindegebiet als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft dargestellt. Darüber hinaus stellt der Regionalplan die durch das Gemeindegebiet verlaufende Bahnstrecke Hamburg-Westerland als Element der regionalen Infrastruktur dar.
Mit Hilfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Lunden sollen auf dem Grundstück Am Gehölz 11 a die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des angrenzenden Seniorenzentrums „Sonnenhof & Rosengarten“ schaffen. Das Seniorenzentrum soll um ein gerontopsychiatrisches Zentrum erweitert werden. Vorhabenträger ist die Landhaus Seeth Immobilien GmbH & Co. KG.
Aufgrund des demographischen Wandels und der damit einhergehenden Alterung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Wohnungen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen für Senioren nach wie vor weiter an. Ein besonder Bedarf besteht dabei an Betreuungsplätzen für demenzkranke Senioren. Diesem Bedarf möchte das Seniorenzentrum „Sonnenhof & Rosengarten“ durch einen entsprechend geeigneten Erweiterungsbau auf dem Grundstück der ehemaligen Grundschule gerecht werden.
Projektbeschreibung
Das geplante Demenzhaus ist als eine Erweiterung des benachbarten Seniorenzentrums „Sonnenhof & Rosengarten“ vorgesehen. Durch den geplanten Erweiterungsbau sollen 64 Betreuungsplätze für Demenzkranke Senioren geschaffen werden. Insgesamt würde das Seniorenzentrum dann über 158 Betreuungsplätze verfügen. Die Vollküche, Wäscherei und Verwaltung des vorhandenen Seniorenzentrums sollen auch für den Erweiterungsbau mitgenutzt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, welche zur Minimierung der Betriebskosten beitragen. Die vorhandenen Einrichtungen verfügen über ausreichend Kapazitäten.
Die geplanten 64 zusätzlichen Betreuungsplätze werden in 5 Wohngruppen aufgeteilt. Für die einzelnen Wohnbereiche/Wohngruppen ist ein Aufenthalts-, Speise- und Gemeinschaftsraum vorgesehen. Darüber hinaus ist im Erdgeschoss die Einrichtung einer Cafeteria geplant. Die 64 Einzelzimmer werden jeweils mit einem Bewohnerbad ausgestaltet und erhalten insgesamt eine wohnliche Gestaltung.
Das geplante Gebäude wird mit zwei Vollgeschossen hergerichtet und unterteilt sich in drei Gebäudebereiche. Die äußeren Riegel, welche den Großteil der Bewohnerzimmer beherbergen erhalten ein Satteldach während der verbindende mittlere Eingangskörper ein Flachdach erhält. Die Planung sieht einen energetischen KFW 55 Standard vor. Die Versorgung mit Wärmeenergie soll mittels eines Blockheizkraftwerkes realisiert werden.
Das gerontopsychiatrische Zentrum mit dem Schwerpunkt Demenz soll den Zielsetzungen und Wünschen moderner Altenpflege gerecht werden und für einen zunehmenden Wettbewerb gerüstet sein.
Die Verkehrliche Erschließung erfolgt im Süden des Plangebietes über die Straße Am Gehölz. In diesem Bereich wird auch eine Stellplatzfläche mit 37 Stellplätzen hergerichtet. Die vorgesehene Anzahl der Stellplätze geht über den zusätzlichen Bedarf, der sich aus dem Erweiterungsbau ergibt, hinaus. Die zusätzlichen Stellplätze sollen die eingeschränkte Parksituation des bestehenden Seniorenzentrums entzerren.
Standortalternativen
Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um eine Erweiterung eines bestehenden Seniorenzentrums handelt, kommen für dieses Projekt nur direkt an die bestehenden Strukturen angrenzende Flächen in Frage. Eine Erweiterung abseits des bestehenden Seniorenheimes ist nicht möglich da verschiedenen Versorgungseinrichtungen sowohl für den Bestand als auch für den Erweiterungsbau genutzt werden sollen. Da das bestehende Seniorenheim in die Ortslage von Lunden integriert wurde, gibt es für eine Erweiterung keine Alternativen zu dem nun gewählten Standort. Das angrenzende Grundstück der ehemaligen Grundschule stellt die einzige verfügbare Fläche für die geplante Erweiterung dar.
Der Standort ist hinsichtlich seiner Lage im Innenbereich und der Nachnutzung eines ehemaligen Schulgrundstückes als besonders positiv zu bewerten. Hinsichtlich einer Standortwahl genießen Standorte im Innenbereich Vorrang vor möglichen alternativen im Außenbereich. Da das Plangebiet im Innenbereich liegt wird dieses Vorangebot berücksichtigt. Darüber hinaus ist es als positiv zu bewerten, dass für das ehemalige Schulgrundstück eine Nachnutzung gefunden werden konnte. Die Schule war inzwischen seit einiger Zeit geschlossen und eine Nachnutzugsmöglichkeit des Gebäudekomplexes war nicht vorhanden, sodass das Schulgebäude nur noch vereinzelt genutzt wurde. Darüber hinaus stand das Schulgebäude in den letzten Jahren weitestgehend leer. Da einen Nachnutzung des bestehenden Gebäudes nahezu ausgeschlossen war ist es umso positiver zu bewerten das nun eine Nachnutzung für das Grundstück gefunden werden konnte.
Die Fläche des Geltungsbereiches wird als Sonstiges Sondergebietes - SO - mit der Zweckbestimmung – Seniorenwohn- und Pflegeanlage festgesetzt. Innerhalb des Plangebietes sind grundsätzlich nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan verpflichtet hat. Insbesondere die Quantität der zulässigen Nutzungen soll mit Hilfe des Durchführungsvertrages verbindlich gesichert werden.
Innerhalb des Sondergebietes - SO - mit der Zweckbestimmung – Seniorenwohn- und Pflegeanlage sind zulässig:
- seniorengerechte Wohn- und Pflegeeinrichtungen – insbesondere Gerontopsychatrische Pflegeeinrichtungen,
- mit der Hauptnutzung in Zusammenhang stehende Betriebs- und Versorgungseinrichtungen (Büroräume, Personalräume, Gemeinschaftsräume, Cafeteria etc.)
- sowie Stellplätze, für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf.
Das Maß der baulichen Nutzung für diesen Teil des Plangebietes wird mit einer GR von 2.000 m² festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch ein entsprechendes Baufenster definiert.
Darüber hinaus werden im Textteil B des Bebauungplanes Regelungen zur zulässigen Versiegelung durch Nebenanlagen getroffen. Es wird festgesetzt, dass im Sondergebiet – Seniorenwohn- und Pflegeanlage die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauNVO aufgeführten Zufahrten und die in § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO aufgeführten Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer maximalen Versiegelung durch Nebenanlagen von 2.500 m² überschritten werden darf. Durch diese Festsetzung soll sichergestellt werden, dass der Anteil an versiegelten und teilversiegelten Flächen ausreichend berücksichtigt ist. Insbesondere um die Stellplatzfläche herzurichten ist die Versiegelung relativ großer Flächenanteile notwendig.
Die zulässige Höhe von baulichen Anlagen wird mit einer textlichen Festsetzung auf 10,0 m über der mittleren Höhenlage überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt.
Weiterhin wird hinsichtlich der Bauweise eine festgesetzt, dass maximal zwei Vollgeschosse zulässig sind. Dadurch wird sichergestellt, dass sich das geplante Gebäude hinsichtlich der Geschossigkeit in den Umgebungsbereich einfügt.