Planungsdokumente: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

6.1.1. Gewerbliche Baufläche

Als Art der baulichen Nutzung wird künftig auf den westlichen Flächen des Änderungsbereichs gewerbliche Baufläche dargestellt. Das Gebiet soll künftig zu einem Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO entwickelt werden, da die Stadt Reinbek einen entsprechenden Bedarf für überwiegend ortsansässige Gewerbetreibende ausgemacht hat.

6.1.2. Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen

Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde festgestellt, dass aufgrund der Bodenverhältnisse für die Entwässerung des Plangebiets die Anlage eines Regenrückhaltebeckens erforderlich ist. Dieses wurde als dem künftigen Gewerbegebiet funktional zugehöriges, technisches Erschließungsbauwerk innerhalb der gewerblichen Bauflächen angenommen und nicht gesondert als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt. Mit der Konkretisierung der Erschließungsplanung wurde die Idee weiterverfolgt, das Regenrückhaltebecken auf dem südöstlich angrenzenden Grundstück zu verorten und lediglich das Klärbecken sowie den offenen Graben als Anbindung an die Vorflut innerhalb des Plangebiets zu belassen. Um jedoch auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die gewerblichen Flächen nicht nach Osten zu erweitern, wird die Fläche des Regenrückhaltebeckens in diesem Bereich als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt, obwohl es sich um ein technisches Bauwerk für die Erschließung der gewerblichen Flächen handelt. Hintergrund dieser planerischen Entscheidung ist auch, dass eine weitere Ausdehnung gewerblicher Bauflächen nach Osten verhindert werden soll, um sicherzustellen, dass Siedlungsflächen in diesem städtebaulich sensiblen Bereich nicht weiter an den östlich benachbarten Ort Schönningstedt heranreichen.

6.1.3. Sondergebiet „Photovoltaik“

Auf der südöstlichen Fläche innerhalb des Änderungsbereichs wird ein Sondergebiet der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen. Das Flurstück 24/3 Flur 9 der Gemarkung Schönningstedt wird für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens auf dem nördlichen Teilgrundstück künftig aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen. Die südliche Teilfläche wurde als Potenzialfläche für Photovoltaik festgestellt. Dieses Potenzial soll ausgeschöpft werden, um die Stadt Reinbek hinsichtlich des Ziels des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu stärken, da dieses Grundstück ohnehin aus der ursprünglichen Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche herausfällt und ebenso aufgrund der Lagegunst zu den künftigen Gewerbeflächen und sich hieraus ggf. ergebender Synergien.