Planungsdokumente: Gemeinde Schulendorf, 7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaikanlagen" für das Gebiet: "Teilweise nördlich der Franzhagener Str. (K52), Flurstücke 32, 33/1 der Flur 3, Gemarkung Franzhagen"

Begründung

3.6. Landschaftsplan der Gemeinde Schulendorf (1999)

Der geltende Landschaftsplan der Gemeinde Schulendorf stammt aus dem Jahr 1999.

Das Plangebiet ist derzeit überwiegend als „Acker“ dargestellt. Die Ackerflächen werden durch vorhandene Knickstrukturen durchkreuzt und gesäumt. An der östlichen und westlichen Plangebietsgrenze sind außerdem vereinzelt bestehende Einzelbäume gekennzeichnet.

Der Landschaftsplan ist mit einem Alter von über 20 Jahren veraltet. Auch die zugehörige Bestandserfassung ist somit über 20 Jahre alt und daraus abzuleitende Aussagen sind durch erhebliche Veränderungen des Bestands sowie der fachlichen und rechtlichen Grundlagen nicht mehr sach- und fachgerecht.

Für die Beurteilung der Belange der Landschaftsplanung wird daher der Landschaftsrahmenplan des Kreises herangezogen (vgl. voriges Kapitel).

Abb. 8: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Schulendorf


3.7. Verbindliches Bauplanungsrecht

Es existiert zurzeit kein Bebauungsplan für das Plangebiet. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt der § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich. Die angestrebte Planung ist kein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Absatz 1 und kein Sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 BauGB.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist somit zwingende Voraussetzung, um eine Umsetzung der Vorhabenplanung zu ermöglichen.

3.8. Sonstige planerische Vorgaben und Gutachten