Begründung
Für den Bebauungsplan Nr. 91 und die 31. F-Planänderung (in Parallelaufstellung) wurde eine gemeinsame Begründung erstellt. Im nächsten Beteiligungsschritt werden die Unterlagen für beide Bauleiplanverfahren separiert.
Der Änderungsbereich der 31. Flächennutzungsplanänderung „Teenbargen“ liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Schenefeld, etwa 350 m von der Stadtgrenze entfernt. Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ausweisung von Gewerbeflächen geschaffen werden.
Die Bürgerinnen und Bürger haben nach § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich an der Planung im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu beteiligen und ihre Stellungnahmen abzugeben.
Die betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden nach §§ 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB um ihre Stellungnahmen abzugeben.
Für den Bebauungsplan Nr. 91 und die 31. F-Planänderung (in Parallelaufstellung) wurde eine gemeinsame Begründung erstellt. Im nächsten Beteiligungsschritt werden die Unterlagen für beide Bauleiplanverfahren separiert.
In der Begründung werden verschiedene Gutachten zitiert, die an dieser Stelle heruntergeladen und eingesehen werden können.
In der Bauleitplanung werden Untersuchungen über die Auswirkung des Projektes auf die Umwelt vorgeschrieben (Umweltbericht). Um diesen Umweltbericht bzw. die Umweltprüfung möglichst effektiv durchführen zu können, wird im Scopingpapier der Untersuchungsraum (räumlich) und die Untersuchungstiefe (inhaltlich) festgelegt.