1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes
Planungsziel der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Förderung und Gewinnung von Strom aus solarer Strahlung zur Einspeisung von Wärme in das örtliche Fernwärmenetz. Die derzeitige Planung stimmt mit den in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Grundsätzen überein und entspricht den von der Gemeinde formulierten energiepolitischen Planungsgrundsätzen, regenerative Energieformen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, zu unterstützen. Weiterhin ist die Gemeinde bestrebt, bestehende und neue Unternehmen bei ihren Bemühungen standortsichernde Entwicklungsmaßnahmen voranzutreiben und zu fördern. Ziel der jetzt getroffenen Flächenausweisungen ist es, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Darüber hinaus hofft die Gemeinde auf eine weitere Stärkung wirtschaftlicher Aktivitäten und weitere Gewerbesteuereinnahmen, die dann der Allgemeinheit zu Gute kommen.
Die Gemeinde folgt dem Antrag des Vorhabenträgers und wird die Fläche für die Realisierung einer Anlage zur Förderung und Gewinnung von Strom und Wärme aus solarer Strahlung entwickeln. Die Photovoltaikanlagen, die einen Teil der Anlage darstellen, sollen auf Freiflächen (Freiflächenanlage) errichtet, also nicht auf Dächern oder an Gebäuden untergebracht werden. Die nach Abschluss der Bauarbeiten extensiv genutzte Grünfläche soll zudem naturnah entwickelt werden.
Die Erschließung des Plangebietes kann über eine vorhandene Zufahrt von der Straße 'Klosterreihe' gesichert werden. Eine Anbindung der neuen Anlage an das vorhandene Wärmenetz kann entlang des in Nutzung befindlichen Sportplatzes bis an den Schulweg erfolgen.
Die geplante Anlage zur Förderung und Gewinnung von Wärme aus solarer Strahlung umfasst im Wesentlichen nachfolgende Anlagenkomponenten:
- Photovoltaikanlagen (ca. 4.400 m²)
- Rückkühlwerke (Wärmepumpenverdampfer)
- Großwärmepumpen-Anlage innerhalb eines Containers (Wärmebox)
- Wärmespeicher
- Peripherie-Container
- MS-Station
- Anbindung an das bestehende Wärmenetz
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes soll zukünftig als sonstiges Sondergebiet 'Strom und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien' dargestellt werden.
Der Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1, 09 ha, die vollständig als Sondergebiet 'Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien‘ dargestellt wird.