Planungsdokumente: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuberend "Solarpark Sportplatz" für das Gebiet nördl. der Straße Klosterreihe, westl. des Schulweges und südl. der Sporthalle
Begründung
3.1 Art der baulichen Nutzung
Die Planungsabsicht zur Entwicklung einer Solaranlage in Verbindung mit einer Großwärmpumpe entspricht gemäß § 9 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO nach der Art der baulichen Nutzung einem Sonstigen Sondergebiet (SO). Als Zweckbestimmung wird 'Strom und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien' dargestellt. Innerhalb des Sondergebietes sind bauliche Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Sonnenlicht (auf Modultischen gelagerte Solar-Freiflächensysteme), Wärmepumpenanlagen, Großwärmespeicher, Peripheriegebäuden, Rückkühlwerke und Technikgebäude sowie die erforderlichen Nebenanlagen z.B. Trafostationen, Schaltanlagen, Verkabelungen oder transparente Zaunanlagen einschließlich der notwendigen Zufahrts- und Wartungsflächen zulässig.
Die Sondergebietsflächen sind nach der Errichtung der Anlagen dauerhaft extensiv als Grünland zu nutzen (ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr).
3.2 Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Sondergebietes erfolgt von der südlich verlaufenden Kreisstraße K 28 (Klosterreihe). Die Zuwegung von der Kreisstraße bis zum Sondergebiet wird als Verkehrsfläche im Bebauungsplan festgesetzt, um die Erschließung i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB sicher zu stellen. Zudem ist das Plangebiet auch über den nördlich angrenzenden Sportplatz erreichbar.
Alle baulichen Veränderungen an der Kreisstraße 28 sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) abzustimmen. Außerdem dürfen für den Straßenbaulastträger der Kreisstraße keine zusätzlichen Kosten entstehen.