Planungsdokumente: Gemeinde Witzeeze, 4. Änderung Flächennutzungsplan "Photovoltaikanlagen": Tlw. beidseitig entlang der Franzhagener Str. (K52) Flstk 13/2, Flur 1, Flstk 6/1, Flur 2, Flstk 29,28,27,84, Flur 3

Begründung

TEIL A – BEGRÜNDUNG

1. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung, Ziele und Zwecke der Planung

Der Gemeinde Witzeeze liegt die Anfrage eines Projektentwicklers vor, der beabsichtigt, eine großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich und südlich der Franzhagener Straße zu errichten.

Diese Planungsüberlegungen wurden von der Gemeindevertretung Witzeeze geprüft. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. Oktober 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf zusammenhängenden Flächen im Gemeindegebiet grundsätzlich zu unterstützen.

Die Gemeinde Witzeeze möchten aus klima- und energiepolitischen Erwägungen den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern. Großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen erhöhen den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms und können somit die Transformation hin zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, maßgeblich befördert.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind bauplanungsrechtlich im baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB nicht privilegiert zulässig, sondern bedürfen der Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. der Darstellung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan. Eine Ausnahme gilt nur für Flächen im 200 m-Streifen beidseitig von Bundesautobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes.

Der gemeindlichen Bauleitplanung kommt gemäß § 1 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Aufgabe zu, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten.

Bauleitpläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 f) BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen in Bezug auf die Belange des Umweltschutzes insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien zu berücksichtigen. In der Abwägung zu berücksichtigen ist zudem der in § 1a Abs. 5 BauGB dargelegte Planungsgrundsatz, wonach den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, Rechnung getragen werden soll.

Aus diesem Grunde beabsichtigt die Gemeinde Witzeeze, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung großflächiger Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu schaffen. Dabei steht die Gemeinde einer zusammenhängenden, gemeinsamen Flächenentwicklung mit der Nachbargemeinde Schulendorf aufgeschlossen gegenüber.

Am 29. Juni 2022 wurde das Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Teilweise beidseitig entlang der Franzhagener Str. (K52), Flurstücke 13/2, 13/3 und 14 der Flur 1, Flurstück 6/1 der Flur 2, Flurstücke 29, 28, 27, 84 der Flur 3, Gemarkung Witzeeze“ mit Beschluss der Gemeindevertretung Witzeeze offiziell eingeleitet.

Am 12. Juli 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss vom 29. Juni 2022 aufgehoben, nachdem die Flurstücke 13/3 und 14 der Flur 1 der Gemarkung Witzeeze aus dem Geltungsbereich herausgenommen wurden. In diesem Zuge wurde ein neuer Aufstellungsbeschluss für das Gebiet „Teilweise beidseitig entlang der Franzhagener Str. (K52), Flurstück 13/2 der Flur 1, Flurstück 6/1 der Flur 2, Flurstücke 29, 28, 27, 84 der Flur 3, der Gemarkung Witzeeze“ mit Beschluss der Gemeindevertretung gefasst.

Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 12 „Photovoltaikanlagen“ aufgestellt.

2. Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Witzeeze ist nördlich und südlich der Franzhagener Straße (Kreisstraße 52) gelegen und setzt sich aus zwei Teilgeltungsbereichen zusammen.

Der erste Teilgeltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 13/2 der Flur 1, Gemarkung Witzeeze, während der zweite Teilgeltungsbereich das Flurstück 6/1 der Flur 2 und die Flurstücke 29, 28, 27, 84 der Flur 3, Gemarkung Witzeeze beinhaltet.

Die Größe des Plangebiets beträgt insgesamt ca. 53,8 ha.

Abb. 1: Luftbild mit Abgrenzung des Plangebiets (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo S-H))