Planungsdokumente: Gemeinde Witzeeze, 4. Änderung Flächennutzungsplan "Photovoltaikanlagen": Tlw. beidseitig entlang der Franzhagener Str. (K52) Flstk 13/2, Flur 1, Flstk 6/1, Flur 2, Flstk 29,28,27,84, Flur 3

Begründung

4. Standortalternativenprüfung

In Schleswig-Holstein ist in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach Standorten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu verzeichnen. Aus Gründen der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit wird seitens der Betreibenden insbesondere die Umsetzung möglichst großflächiger und zusammenhängender Anlagen angestrebt, daher steht vordergründig der ländliche Raum im Fokus der Planungen.

Gleichzeitig gilt es, die vielfältigen konkurrierende Nutzungsansprüche miteinander in Einklang zu bringen. Im baulichen Außenbereich zählen hierzu insbesondere die Belange von Natur und Landschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Hochwasserschutzes, der überörtlichen Verkehrs- und Versorgungstrassen, der Freizeit und Erholung sowie nicht zuletzt der Flächen für die (regenerative) Energieerzeugung, wie Windenergie- oder Photovoltaikanlagen. Die Planung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfordert daher regelmäßig eine sorgfältige Abwägung der Standortentscheidung. Dies ist Aufgabe einer Alternativenprüfung, die vorliegend auch für die Gemeinden Schulendorf und Witzeeze durchgeführt wurde. Als Grundlage der Analyse dienten u.a. der gemeinsame Beratungserlass des Innen- und des Umweltministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 1. September 2021 („Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“) sowie eine weitere Arbeitshilfe für die Gemeinden vom 11.02.2022 („Anforderungsprofil für Gemeindegrenzen übergreifende Plankonzepte für die Errichtung großer Freiflächen-Solaranlagen“).

Laut dem Ergebnis der durchgeführten Analyse verfügt die Gemeinde Witzeeze über großflächige Potenzialflächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die sich in drei Gebieten bündeln. Diese befinden sich nördlich und westlich des Siedlungsbereichs sowie an der Grenze zu Schulendorf. Die Niederungsbereiche der Fließgewässer und der Bereich östlich des Elbe-Lübeck-Kanals sind hingegen als ungeeignet eingestuft worden.

Abb. 9: Ergebnis der Potenzialflächenanalyse mit empfohlenen Entwicklungsflächen

Insgesamt umfassen die Potenzialflächen rund 564 ha des Gemeindegebiets. Dies entspricht ca. 54% von Witzeeze. Von diesen grundsätzlich geeigneten Flächen unterliegen laut der Analyse rund 552 ha einem besonderen Prüf- und Abwägungserfordernis. Dies entspricht ca. 98% der Potenzialflächen.

In der Potenzialflächenstudie wird die Empfehlung ausgesprochen, Projektanfragen für großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf die Potenzialflächen A und B zu lenken, da sie in Hinblick auf das Landschaftsbild als vorbelastete Flächen gelten und sich darüber hinaus jeweils entlang von überörtlichen Straßen befinden.

Die Gemeinde Witzeeze hat es sich mit der nordwestlich angrenzenden Nachbargemeinde Schulendorf zum Ziel gemacht eine gemeinsame, zusammenhängende Flächenentwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorzunehmen. Aufbauend auf dieser Zielsetzung wurde in der Potenzialflächenstudie die Potenzialfläche A (Größe 268 ha) entlang der Franzhagener Straße nach Gewichtung aller Belange als eine prioritär zu entwickelnde Fläche identifiziert.

Abb. 10: Flächen mit besonderem Abwägungs- und Prüferfordernis

Das Plangebiet liegt innerhalb der Potenzialfläche A. Laut der Analyse unterliegt es vollständig einem besonderen Prüf- und Abwägungserfordernis und ist demzufolge im weiteren Verfahren einer vertiefenden Prüfung zu unterziehen. Auf der gesamten Fläche sind Böden mit hoher bis sehr hoher Ertragsfähigkeit vorzufinden. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen ist aufgrund ihrer Bedeutung für die Nahrungsmittelproduktion grundsätzlich besonders abzuwägen. Im westlichen Bereich sowie auf kleineren Abschnitten im östlichen Randbereich des zweiten Teilgeltungsbereich und im nördlichen Teil des ersten Teilgeltungsbereich wird den vorhandenen Böden darüber hinaus eine hohe bis sehr hohe bodenfunktionale Gesamtleistung zugeschrieben. Große Bereiche des ersten Teilgeltungsbereichs sind außerdem Teil eines archäologischen Interessengebiets.

Sofern nach Prüfung und Abwägung keiner der genannten Belange einer Inanspruchnahme der Fläche entgegensteht, kann die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wie geplant umgesetzt werden.

5. Angaben zum Bestand

5.1. Lage und Umgebung

Das Plangebiet besteht aus mehreren ackerbaulich genutzten Flächen. Die Flächen werden durch vereinzelte Gehölzstreifen und Bäume voneinander getrennt.

Das nördliche und südöstliche Umfeld des Plangebiets ist durch Waldlandschaften geprägt. Die weitere Umgebung ist von großräumigen landwirtschaftlich genutzten Flächen bestimmt.

Innerhalb der beiden Teilgeltungsbereiche des Plangebiets sowie auf den direkt angrenzenden Grundstücken sind keine Gebäude vorhanden.