2.6. Anderweitige Planungsmöglichkeiten
In und um Süderheistedt sind mehrere Rinderbetriebe mit den entsprechenden olfaktorischen Emissionen vorhanden. Ebenso befinden sich Windkraftanlagen und Silolager in der Umgebung, deren Schallemissionen bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Es gibt Richtlinien, die festlegen, welche Emissionswerte bei den jeweiligen Baugebieten einzuhalten sind. Der betroffene Plangeltungsbereich ist das einzige verfügbare Gebiet der Gemeinde Süderheistedt, in welchem die maximal zulässigen Werte an olfaktorischen Emissionen für ein Baugebiet (wie auf Bebauungsplanebene vorgesehen) vom Typ Allgemeine Wohngebiete nicht überschritten werden. Somit sind keine alternativen Planungsmöglichkeiten gegeben.